Innosuisse nimmt Gestalt an
Am 1. Januar 2018 nimmt die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung Innosuisse ihren Betrieb auf. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang am 15. November 2017 mehrere Verordnungen genehmigt und die dazu notwendigen Änderungen der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung verabschiedet. Die Personal- und Entschädigungsverordnung gewährleisten eine klare Zuteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb der Innosuisse. Mit der Beitragsverordnung verfügt Innosuisse über eine gefestigte Grundlage für ihre Aufgaben bei der Innovationsförderung. Die Verordnungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft.
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