Vorgehen der Finma gegen Essig-Verkäufer unzulässig
BVGer – Rund 600 mit Apfel-Balsam-Essig gefüllte Eichenfässer hat eine Firma im Kanton Obwalden zwischen 2011 und 2015 für CHF 7 Millionen verkauft. Die Finma bereitete dem Geschäft ein jähes Ende. Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Vorgehen nun für unzulässig erklärt. (Urteil B-4354/2016)
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