Die neue «gemischte Methode» der Bemessung des Invaliditätsgrads
Berechnungsmodell, Übergangsbestimmungen, offene Fragen
Mit Urteil vom 2. Februar 2016 wurde die Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt und die Anwendung der Bemessungsmethode der gemischten Methode, von der insbesondere Frauen mit familiären Pflichten betroffen sind, für diskriminierend erklärt. Mit der Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) vom 1. Dezember 2017, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, sollen die Anforderungen des EGMR an eine nichtdiskriminierende Ausgestaltung der gemischten Methode erfüllt werden. Nachfolgend werden die Änderungen der gemischten Methode sowie die Übergangsbestimmungen dazu erläutert und offene Fragen analysiert.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangspunkt: Die bisherige gemischte Methode
- A. Entstehungsgeschichte
- B. Berechnungsmodell
- C. Keine Diskriminierung gemäss Bundesgericht und Bundesrat
- II. Umbruch
- A. Auslöser: Urteil des EGMR «Di Trizio»
- B. Umsetzung durch das BSV
- C. Umsetzung durch das Bundesgericht
- III. Rechtsetzungsverfahren (Entwurf Bundesrat und Vernehmlassung)
- A. Entwurf des Bundesrates
- B. Strittige Punkte der Vernehmlassung
- 1. Haushaltsbegriff
- 2. Kodifizierung der «Privatier-Rechtsprechung»
- 3. Übergangsbestimmung Abs. 1: Keine Revision ganzer Renten
- 4. Übergangsbestimmung Abs. 2: Rückwirkender Anspruch bei Neuanmeldungen
- IV. Die neue gemischte Methode
- A. Das neue Berechnungsmodell
- B. Haushaltsbegriff
- C. Übergangsbestimmung Abs. 1: Revision von Amtes wegen
- D. Übergangsbestimmung Abs. 2: Neuanmeldungen
- V. Auswirkungen und offene Fragen
- A. Übergangsbestimmung Abs. 1: Materielle Revision oder einfache Neuberechnung?
- B. Übergangsbestimmung Abs. 2: Neuanmeldung und Frist
- C. Statuswechsel: Gültigkeit der Rechtsprechung nach «Di Trizio»
- D. Wirkung in der beruflichen Vorsorge: Bindungswirkung
- E. Wirkung in den EL: hypothetisches Einkommen
- VI. Fazit
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