Haftung für die Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung?
In der Praxis kommt es vor, dass sich eine Partei an eine Gerichtsstandsvereinbarung (in der Form einer sogenannten Prorogation) nicht hält, sondern in Missachtung der Vereinbarung die Gegenpartei an einem anderen als dem vereinbarten Gericht einklagt. Je nach Rechtsordnung, in der die Gegenpartei trotz der Prorogation eingeklagt wird, kann dies für die gegen ihren Willen vor ein fremdes Gericht in einen Prozess verwickelte Partei hohe Kostenfolgen haben. In diesem Beitrag wird die Frage diskutiert, ob solche Kosten als Schaden geltend gemacht werden können.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Diskussion
- A. Zur Rechtsnatur einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung
- B. Kann eine internationale Gerichtsstandsvereinbarung grundsätzlich eine Haftungsgrundlage sein?
- C. Einzelne Aspekte
- 1. Welche Kosten können geltend gemacht werden?
- 2. Schutzmassnahmen mit Bezug auf den Beweis von Anwaltskosten
- 3. Solidarhaftung für entsprechende Kosten?
- III. Zusammenfassung
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare