Le service de la circulation peut contrôler un automobiliste
BGer – Der Verkehrsdienst Zürich darf einen Automobilisten einer Fahreignungsprüfung unterziehen. Das Bundesgericht hat dabei auch einen Vorfall berücksichtigt, der sich nach dem letztinstanzlichen kantonalen Urteil ereignet hatte. (Urteil 1C_384/2017) (as)
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