Bundesstrafgericht entscheidet i.S. A., B. und C. gegen Bundesanwaltschaft und Khaled Nezzar
BStGer – A., B. und C. sind angebliche Opfer von Folter und willkürlichen Verhaftungen, die sich im Zeitraum von 1992 bis 1994 in Algerien ereignet haben sollen. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat deren Beschwerden gegen eine Verfügung der Bundesanwaltschaft vom 4. Januar 2017 gutgeheissen. Mit der angefochtenen Verfügung hatte die Bundesanwaltschaft die gegen General Khaled Nezzar im Jahr 2011 wegen des Verdachts der Kriegsverbrechen (Art. 264b ff. StGB; Art. 108 und 109 aMStG) eröffnete Untersuchung eingestellt. (Urteile BB.2017.9, BB.2017.10, BB.2017.11)
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