Luzerner Gemeinde darf für Privatparkplätze keine Gebühren auferlegen
BGer – Die Gemeinde Ruswil darf nicht private Grossparkflächen einer Gebührenpflicht unterstellen, wenn sie dies für richtig hält. Das Bundesgericht hat den entsprechenden Passus im Parkplatzreglement aufgehoben, weil er zu unklar sei, um das Grundrecht der Eigentumsgarantie zu beschränken. (Urteil 2C_109/2017)
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