Renitenter Gefangener in JVA Solothurn unterliegt vor Bundesgericht
BGer – Ein 29-jähriger Mann in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Solothurn erhält keine unentgeltliche Rechtspflege, um sich gegen zwei Disziplinarverfügungen wehren zu können. Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden gegen die Verfügungen des Amts für Justizvollzug abgewiesen. (Urteile 6B_614/2018, 6B_615/2018)
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