Brustdurchschuss im Militär: Keine Umschulung für Maurer
BGer – Die Abteilung Militärversicherung der Schweizerischen Unfallversicherung (Suva) hat die Leistungen an einen Mann zu Recht eingestellt, der während seines Militärdienstes von einem Kollegen angeschossen wurde. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der verletzte Maurer verlangte unter anderem eine Umschulung zum technischen Kaufmann. (Urteil 8C_257/2018)
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