Krankenkasse bezahlt Spezialtransporte nur bei indizierten Fällen
BGer – Kann ein Patient mit einem privaten oder öffentlichen Verkehrsmittel transportiert werden, muss eine Krankenkasse die Kosten für einen Spezialtransport nicht übernehmen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 9C_408/2018)
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