Remo Stoffel erhält im Steuerstreit teilweise recht
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Churer Immobilienunternehmers Remo Stoffel teilweise gutgeheissen. Mit dem nun vorliegenden Urteil können die Steuerforderungen nicht mehr verjähren, wie befürchtet worden war. (Urteil 2C_505/2017)
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