Neues Bürgerrechtsgesetz des Kantons Basel-Stadt
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Bürgergemeinde der Stadt Basel sowie der Bürgergemeinden Riehen und Bettingen gegen eine Bestimmung im neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetz ab. Gemäss der fraglichen Norm gilt bei Einbürgerungsbewerbern als nachgewiesen, dass sie über Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Bund, Kanton und Gemeinde verfügen, wenn sie die obligatorische Schule in der Schweiz, davon die gesamte Sekundarstufe I im Kanton Basel-Stadt besucht haben. (Urteil 1C_337/2019)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare