Placement injustifié d’un tueur de prostituée selon Strasbourg
EGMR – Für die fürsorgerische Unterbringung eines Aargauer Prostituiertenmörders bestand keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Klage des Mannes wegen Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit gutgeheissen. (Urteil 1760/15)
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