Revision des Handelsregisterrechts
Es steht die Modernisierung des Handelsregisterrechts an. In deren Folge wird nicht nur die Handelsregisterverordnung (HRegV) revidiert, sondern auch das Obligationenrecht (OR) und die Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (GebV-HReg). Neu können auch Bevollmächtigte Anmeldungen beim Handelsregister vornehmen, die Handelsregistersperre muss neu beim zuständigen Gericht verlangt werden, die Stampa-Erklärung wird als separater Beleg abgeschafft und die Gebühren werden gekürzt. Damit soll die Wirtschaft jährlich um CHF 14 Mio. entlastet werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Allgemeine Ausführungen
- 1.1. Geschichte
- 1.2. Allgemeine Änderungen
- 1.3. Nicht umgesetzte Vorschläge des Bundesrates
- 1.4. Verpasste Chancen
- 1.5. In Kraft treten
- 2. Handelsregisteranmeldung
- 3. «Stampa-Erklärung»
- 4. Wirkungen des Handelsregisters
- 5. Registersperre
- 6. Aufforderung des Handelsregisters
- 7. Wiedereintragung
- 8. Zweck
- 9. Öffentlichkeit und Veröffentlichung im Internet
- 10. Datenbank und Erfassung der AHV-Versichertennummer
- 11. Berichtigung von fehlerhaften Einträgen
- 12. Zeichensatz
- 13. Prozesskostenverteilung
- 14. Tiefere Gebühren
- 15. Änderungen weiterer Erlasse
- 15.1. Abtretung von Stammanteilen
- 15.2. Abschaffung des Instituts der Gemeinderschaft
- 15.3. Prozesskostenverteilung bei Abweisung gesellschaftsrechtlicher Klagen
- 15.4. Meldepflicht der Steuerbehörde
- 16. Zusammenfassung
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