Durchsetzungshaft während der Corona-Pandemie
BGer – Die Durchsetzungshaft gegen eine ausländische Person ist aufzuheben, wenn im konkreten Fall aufgrund der Corona-Pandemie eine Ausreise in absehbarer Zeit objektiv unmöglich ist. Nicht massgebend ist, ob die betroffene Person in der Durchsetzungshaft bei der Papierbeschaffung oder der Feststellung ihrer Identität kooperiert hat. Das Bundesgericht hebt die Durchsetzungshaft gegen einen malischen Staatsangehörigen auf. (Urteil 2C_408/2020)
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