Fürsorgerische Unterbringung eines «Propheten» wird neu geprüft
BGer – Das Luzerner Kantonsgericht muss die Fürsorgerische Unterbringung eines Mannes neu beurteilen, der an einem religiösen Wahn leidet und sich für den endzeitlichen Propheten al-Mahdi hält. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Kantonsgericht hatte die von der Kesb angeordnete Unterbringung bestätigt, ohne eine alternative Betreuung zu prüfen. (Urteil 5A_567/2020)
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