Was neue Stiftungsratsmitglieder schon vor Amtsantritt tun müssen
Stiftungsratsmitglieder haften für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen persönlich mit ihrem vollen Vermögen. Diese Haftung beginnt, was oft übersehen wird, schon am ersten Tag ihrer Amtszeit. Wie können sie sich angemessen vorbereiten?
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Praxis des Bundesgerichts
- 3. Würdigung
- 4. Folgerung: Due Diligence vor Amtsantritt
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare