Zwei Geschäftsleute erhalten Strafminderung in MUS-Affäre
BGer – Das Bundesgericht hat die Strafen gegen zwei Geschäftsleute der MUS-Affäre abgemildert. Die ursprünglich 2013 im tschechischen Privatisierungsskandal verhängten Freiheitsstrafen wurden unter anderem wegen der Verletzung des Beschleunigungsverbots um die Hälfte reduziert. (Urteile 6B_406/2022 und 6B_684/2022)
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