Tochter nach Geburt fremdplatziert
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Mutter ab, deren frühgeborene Tochter kurz nach der Geburt provisorisch fremdplatziert wurde. Das Waadtländer Kantonsgericht hat bei der Bestätigung der Massnahme des Lausanner Friedensgerichts alle massgebenden Fakten beachtet und die Fremdplatzierung angesichts der konkreten Umstände zu Recht als gegenwärtig einzige Lösung erachtet. Das Bundesgericht betont in seinem Entscheid jedoch gleichzeitig, dass der Mutter häufigere persönliche Kontakte mit ihrem Kind ermöglicht werden müssen. (Urteil 5A_911/2023)
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