Mobiltelefon von guineischem Mann ohne Anlass durchsucht
BGer – Das Bundesgericht bestätigt die gegen einen guineischen Mann angeordnete Untersuchungshaft wegen des Verdachts auf Drogenhandel. Die Polizei hatte ihn ohne Anlass kontrolliert und sein Mobiltelefon durchsucht. Sofern die laufende Untersuchung zu einer Anklageerhebung führt, wird indessen vom zuständigen Gericht namentlich unter dem Aspekt von «racial profiling» zu entscheiden sein, ob die aus der unverhältnismässigen Durchsuchung gewonnenen Beweismittel verwertet werden dürfen. (Urteil 7B_102/2024)
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