Freiheitsstrafe von 17 Jahren für Ermordung der Freundin bestätigt
BGer – Die Freiheitsstrafe von 17 Jahren für einen Polen und die anschliessende Landesverweisung von 15 Jahren sind rechtskräftig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Dieser hatte seine Freundin derart geschlagen, dass sie am Folgetag im Spital verstarb. (Urteil 6B_88/2024)
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