Zürcher Anwalt wegen «unnötig polemischer» Äusserungen gebüsst
BGer – Das Bundesgericht hat eine Busse von CHF 5’000 gegen einen Zürcher Anwalt wegen der Verletzung von Berufsregeln bestätigt. Dieser äusserte sich in einem Ausstandsgesuch gegen einen verfahrensleitenden Bezirksrichter «unnötig polemisch und herablassend». (Urteil 2C_83/2023)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare