Berücksichtigung des Transports
Öffentliches Beschaffungswesen im Spannungsfeld von Umweltschutz und Diskriminierungsverbot
Die Möglichkeit, transportbezogene Umweltkriterien im öffentlichen Beschaffungswesen zu berücksichtigen, ist bisher rechtlich kaum geklärt: Werden in der Ausschreibung umweltschonende Transportarten bevorzugt, lässt sich damit zwar ein Umweltschutzbeitrag leisten, doch verletzt dies allenfalls das Diskriminierungsverbot des Government Procurement Agreement (GPA) der Welthandelsorganisation (WTO). Der Beitrag beleuchtet diese Kontroverse und zeigt den Spielraum auf, den die Schweiz mit der Revision des GPA 2012 für die Berücksichtigung von transportbezogenen Umweltkriterien im Beschaffungswesen gewonnen hat.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Internationaler Rechtsrahmen: Government Procurement Agreement
- 2.1. Hintergrund
- 2.2. Prinzipien, Funktionsweise und Geltungsbereich
- 2.3. Ökologische Beschaffungskriterien
- 2.3.1. Technische Spezifikationen
- a) Definition
- b) Wortlaut und Interpretation
- c) Besonderheit Produktionsmethoden (PPM)
- 2.3.2. Zuschlagskriterien
- 2.4. Zwischenfazit
- 3. Europäische Rechtsprechung: «Concordia Finland Bus»-Urteil
- 3.1. Hintergrund
- 3.2. Sachverhalt und Rügegrund
- 3.3. Entscheid
- 3.4. Bedeutung des Entscheids
- 4. Rechtslage in der Schweiz
- 4.1. Gesetzliche Grundlagen des Schweizer Submissionsrechts
- 4.2. Prinzipien des Schweizer Submissionsrechts
- 4.3. Berücksichtigung des Transports
- 4.3.1. Hintergrund: Green Public Procurement in der Schweiz
- 4.3.2. Verfahrensstufen und Vergabekategorien
- 4.3.3. Eignungskriterien
- 4.3.4. Technische Spezifikationen
- 4.3.5. Zuschlagskriterien
- 4.4. Zwischenfazit
- 5. Ausblick
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