| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Art. 6 Abs. 3 Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) befreit den Versicherer von der Leistungspflicht, wenn eine erhebliche Gefahrstatsache, die bei Vertragsschluss nicht oder nicht richtig angezeigt wurde, den Eintritt oder Umfang des Versicherungsfalles beeinflusst hat. Anzeigepflichtig sind auch indizierende Umstände, die typischerweise keine direkte Ursache eines Versicherungsfalles sein können. Nicht eindeutig geklärt war bislang, ob bei Verletzung der Anzeigepflicht durch Falschangaben zu einem indizierenden Umstand das Kausalitätserfordernis von Art. 6 Abs. 3 VVG überhaupt erfüllt werden kann. Das Bundesgericht hat sich nun erstmals ausführlicher mit dieser Frage befasst.
Abstract
Am 1. Januar 2016 traten das Bundesgesetz und die Verordnung über Zweitwohnungen in Kraft. Diese Gesetzestexte definieren die Bedingungen für die Umsetzung des Art. 75b BV, welcher vom Volk und den Kantonen am 11. März 2012 angenommen wurde. Sie sehen weitere Ausnahmen vor für bestehende Wohnungen, Neubauten und denkmalgeschützte Gebäude. Es fehlt jedoch zuweilen an Klarheit. Der Beitrag zielt darauf ab, einige Präzisierungen angesichts der vorbereitenden Arbeiten und gefällten Urteilen zu Art. 75b BV und der Übergangsverordnung vom 22. August 2012 zu machen. (sts)
Abstract
Art. 33 Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) «Berufsverbot» enthält selbst keine konkrete Verhaltensvorschrift, sondern sanktioniert «eine schwere Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen». Entsprechend ist unter dem Gesichtswinkel des Bestimmtheitsgebotes die jeweilige aufsichtsrechtliche Bestimmung darauf hin zu prüfen, ob sie ausreichend präzise formuliert ist. Nach in diesem Beitrag dargelegter Auffassung ist dies bezüglich der Gewährsbestimmung von Art. 3 Abs. 2 lit. c Bankengesetz (BankG) nicht der Fall, womit es sich nach Auffassung des Autors beim Gewährsartikel nicht um eine aufsichtsrechtliche Bestimmung im Sinne von Art. 33 FINMAG handelt.
Abstract
Die Möglichkeit, transportbezogene Umweltkriterien im öffentlichen Beschaffungswesen zu berücksichtigen, ist bisher rechtlich kaum geklärt: Werden in der Ausschreibung umweltschonende Transportarten bevorzugt, lässt sich damit zwar ein Umweltschutzbeitrag leisten, doch verletzt dies allenfalls das Diskriminierungsverbot des Government Procurement Agreement (GPA) der Welthandelsorganisation (WTO). Der Beitrag beleuchtet diese Kontroverse und zeigt den Spielraum auf, den die Schweiz mit der Revision des GPA 2012 für die Berücksichtigung von transportbezogenen Umweltkriterien im Beschaffungswesen gewonnen hat.
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem selten gewählten Thema der Vollstreckung an der Schnittstelle zwischen Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht. Besondere Bedeutung wird dem Rechtsschutz gegen Vollstreckungsverfügungen und gegen Anordnungen beigemessen, welche mit einer Strafdrohung gemäss Art. 292 StGB verbunden werden. In Bezug auf die Vollstreckung nach SchKG wird aus aktuellem Anlass (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-3700/2015 vom 16. Oktober 2015) vor allem der Unterschied zur Vollstreckung vertraglicher Forderungen der öffentlichen Hand hervorgehoben.
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EGMR – Teilzeit-Verdienende sind bei der Zusprache von IV-Renten diskriminiert. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg festgestellt. Er beurteilte den Fall einer Mutter, welcher nach der Geburt von Zwillingen eine IV-Rente verweigert worden war. (Urteil 7186/09)
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BGer – Die St. Galler Polizei darf angetrunkene Automobilisten auch ausserhalb des Kantonsgebiets kontrollieren und sie zu einer Blutabnahme bringen. Ein so erhobener Beweis darf vor Gericht verwendet werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden und einen Freispruch des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden aufgehoben. (Urteil 6B_553/2015)
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BGer – Ausstehende Unterhaltsbeiträge für ein Kind müssen vom obhutsberechtigten Elternteil eingefordert werden, bevor das Kind volljährig wird. Dies hat das Bundesgericht im Fall einer Mutter entschieden, die ihren Ex-Mann auf rund 21’000 Franken betrieb. (Urteil 5A_984/2014)
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BGer – Die Verurteilung eines Täters zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe schliesst die gleichzeitige Anordnung einer Verwahrung nicht aus. (Urteil 6B_513/2015)
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Zwischen 2010 und 2011 führte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ein Enforcementverfahren gegen die Bank Julius Bär & Co. AG. Gegenstand des Verfahrens war das grenzüberschreitende Finanzdienstleistungsgeschäft der Bank mit US-Privatkunden.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Dezember 2015 bis und mit 16. Januar 2016 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
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