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Liebe Leserinnen und Leser
 
Es scheint als könne dieses Jahr der Steuerstreit mit der USA endlich beigelegt werden. Das Thema «Bankkundendaten» ist aber noch nicht abgeschlossen, dies zeigt die Gruppenanfrage der Niederlande – nach ebendiesen Daten – an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Auslöser hierfür sind die Bemühungen der UBS, auch ihre niederländischen Kundengelder zu legalisieren. Anlässlich des aktuellen Geschehens vertritt Andrea Opel die Ansicht, es fehle nicht nur an einer rechtlichen Grundlage für eine solche Anfrage, sondern auch an der rechtsgenüglichen Substantiierung des Ersuchens (Francesco Naef / Elena Neuroni Naef, Sur l’inconstitutionnalité de l’échange automatique de renseignements, in: Jusletter 7. Dezember 2015).
 
Aussagepflicht vs. Schweigepflicht – Interessenkonflikt zwischen der ärztlichen Schweigepflicht und der Wahrheitssuche im Strafverfahren. Jedes Behandlungsverhältnis beinhaltet die Bindung an die ärztliche Schweigepflicht, welche die Verschwiegenheit des Arztes begründet. Sarah Biayi analysiert, wann und unter welchen Umständen das Gericht einem der beiden Interessen den Vorzug gewährt.
 
Am 1. Januar 2016 hat der Bundesrat mit den Artikeln 73a und 73b der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) zwei neue Ausnahmen zur systematischen Arbeitszeiterfassungspflicht eingeführt (siehe dazu Matthias Meier, Arbeitszeiterfassung – Die Dokumentationspflicht wird teilweise gelockert, in: Jusletter 21. Dezember 2015). Mit der Einführung wurden einerseits die vereinfachte Erfassung und andererseits die Möglichkeit eines Verzichtes auf die Arbeitszeiterfassung bezweckt. Gleich zwei Beiträge nehmen sich dieser Thematik an. Während Andreas Martens sich den Gesundheitsmassnahmen widmet, befasst sich Luca Cirigliano mit den Voraussetzungen und Grenzen bei einem Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung. Beide kommen zum Schluss, dass den Mitarbeitenden in der Praxis ein ausreichender Entscheidungs- und Organisationsspielraum gewährt werden sollte, um die Arbeitszeitautonomie selbstverantwortlich wahrnehmen zu können.
 
Roland Pfäffli bietet uns schliesslich eine Besprechung des Buches «Gesellschaft- und Handelsrecht» von Jean Nicolas Druey, Eva Druey Just und Lukas Glanzmann.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw
Beiträge
Andrea Opel
Andrea Opel
Abstract

Im Dezember 2015 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung Bankkundendaten basierend auf einem Gruppenersuchen an die Niederlande geliefert – und damit zum ersten Mal nicht an die USA. Diese Gruppenanfrage erreicht eine neue Dimension und dürfte den Weg für weitere Ersuchen ebnen. Zugleich bietet sich die Gelegenheit, etwas vertiefter über dieses neuartige Amtshilfeinstrument nachzudenken.

Sarah Biayi
Abstract

Der Beitrag befasst sich mit der Problematik des Verhältnisses zwischen zwei überwiegenden und widersprüchlichen Interessen – ärztliche Schweigepflicht und die Suche nach der Wahrheit während den Strafuntersuchungen. Dabei wurde der Kontext auf die Zeugenaussage vor Gericht und die verschiedenen Normen von Ausnahmen und Aussageverweigerungsrechte insbesondere bezüglich der Geheimnisträger, beschränkt. (sts)

Luca Cirigliano
Luca Cirigliano
Abstract

Seit Januar dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter gewissen Bedingungen Abweichungen von der detaillierten Arbeitszeiterfassungspflicht vereinbaren. Dafür wurden neu die Art. 73a und 73b in der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) eingeführt. Mit diesen neuen Bestimmungen wird es für Arbeitgeber möglich sein, für gewisse Arbeitnehmende die Arbeitszeit gar nicht mehr oder nur noch stark vereinfacht zu dokumentieren. Dieser Beitrag sowie der in der gleichen Ausgabe von Jusletter publizierte Beitrag von Andreas Martens beschäftigen sich insbesondere mit den Massnahmen für den Gesundheitsschutz und der Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten, welche die Sozialpartner zwingend in einem Gesamtarbeitsvertrag nach Art. 73a ArGV1 vorsehen müssen.

Andreas Martens
Andreas Martens
Abstract

Neu gelten die Art. 73a und 73b in der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), womit die Möglichkeit besteht, unter klar definierten Bedingungen Abweichungen von der detaillierten Arbeitszeiterfassungspflicht zu vereinbaren. Gemäss Art. 328 OR sowie dem Arbeitsgesetz hat der Arbeitgeber die Verpflichtung zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden alle notwendigen Massnahmen zu treffen. Mit dazu gehören Regularien zum Schutz der Mitarbeitenden vor überlangen Arbeitszeiten. Der Beitrag beschäftigt sich aus arbeitswissenschaftlicher Sicht mit den Aspekten der Arbeitszeitautonomie und den besonderen Massnahmen für den Gesundheitsschutz.

Rezension
Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

Der «Guhl» zum Obligationenrecht ist nach wie vor ein Standardwerk für den Juristen, auch wenn heute das Gesellschafts- und Handelsrecht in einem separaten Werk ausgegliedert ist. Dieser separate Band von Jean Nicolas Druey, Eva Druey Just und Lukas Glanzmann bildet Gegenstand der Buchbesprechung.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius
Abstract

EGMR – Die Pflicht für Gefängnisinsassen, auch nach dem Pensionsalter zu arbeiten, verstösst nicht gegen das in der Menschenrechtskonvention verankerte Verbot von Zwangsarbeit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen. (Urteil 10109/14)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Im Kanton Basel-Landschaft erlassen von der Staatsanwaltschaft beauftragte Mitarbeiter Übertretungsstrafbefehle. Das ist nach übergeordnetem Recht zwar möglich. In Baselland fehlt jedoch ein gültiger kantonaler Erlass, der dies explizit vorsieht, wie das Bundesgericht nun entschieden hat. (Urteil 6B_845/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten und einer stationären therapeutischen Massnahme für einen Italiener, der sein wenige Monate altes Baby körperlich misshandelte. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Berner Obergerichts vom März 2015 bestätigt. (Urteil 6B_930/2015)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Der ehemalige CEO der Vermögensverwalterin Helvetia Wealth hat gemäss einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unerlaubt Gelder von Anlegern entgegen genommen und die Verwendung des bewilligungspflichtigen Begriffs Bank für die Aktiengesellschaft zugelassen. (Urteil B-3659/2015)

Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) muss nochmals ein Gesuch der Mountain Wilderness Schweiz um Einsicht in Dokumente prüfen, die im Zusammenhang mit Helikopterflügen der Air Zermatt stehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine ablehnende Verfügung des BAZL aufgehoben. (Urteil A-4186/2015)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Der 26 Jahre alte Schweizer, der im April 2015 mutmasslich in das syrisch-irakische Kriegsgebiet zu reisen versuchte, erhält seine Reisedokumente weiterhin nicht zurück. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des Mannes gegen die Weiterführung dieser Massnahme abgewiesen. (Urteil BH.2015.10)