Arbeitspflicht für inhaftierte Pensionierte ist keine Zwangsarbeit
EGMR – Die Pflicht für Gefängnisinsassen, auch nach dem Pensionsalter zu arbeiten, verstösst nicht gegen das in der Menschenrechtskonvention verankerte Verbot von Zwangsarbeit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen. (Urteil 10109/14)
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