Jusletter

Arbeitspflicht für inhaftierte Pensionierte ist keine Zwangsarbeit

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
  • Rechtsgebiete: EMRK
  • Zitiervorschlag: Jurius, Arbeitspflicht für inhaftierte Pensionierte ist keine Zwangsarbeit, in: Jusletter 15. Februar 2016
EGMR – Die Pflicht für Gefängnisinsassen, auch nach dem Pensionsalter zu arbeiten, verstösst nicht gegen das in der Menschenrechtskonvention verankerte Verbot von Zwangsarbeit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen. (Urteil 10109/14)

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