Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

«Indizierende Umstände» im Privatversicherungsrecht sind Sachverhalte, die typischerweise keine direkte Ursache eines Versicherungsfalles darstellen. Sie können jedoch auf weitere, den Eintritt oder Umfang des Versicherungsfalles beeinflussende, Tatsachen hindeuten oder zu deren Feststellung führen, weshalb sie der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers nach Art. 4 Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) unterliegen. Andrea Eisner-Kiefer setzt sich mit einem Urteil des Bundesgerichts vom 29. Oktober 2015 auseinander, der sich zum ersten Mal ausführlich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Falschangaben zu indizierenden Umständen den Versicherer von der Leistungspflicht befreien können.
 
Die Schweizer Stimmberechtigten haben sich mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative dafür ausgesprochen, den Zweitwohnungsbau zu beschränken. Der Bundesrat hat nun diese Initiative, die Zweitwohnungsverordnung sowie das vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über Zweitwohnungen auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt (siehe auch Adriano Marantelli, Tourismus- und Zweitwohnungsabgaben – eine Bestandesaufnahme, in: Jusletter 2. Februar 2015). Die neue Gesetzgebung betont die Übertragung von Kompetenzen bei der Raumplanung der Kantone an den Bund. David Equey befürchtet durch diese Zentralisierung eine deutliche Erhöhung des Verwaltungsaufwandes für die Behörden.
 
Stellt Art. 3 Abs. 2 lit. c Bankengesetz (BankG) wirklich eine aufsichtsrechtliche Bestimmung im Sinne von Art. 33 Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) dar? Philipp Haberbeck vertieft diese Frage anhand des von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA am 17. Dezember 2015 gegen sechs ehemalige Manager und Händler des UBS-Devisen- und Edelmetallgeschäftes verhängten Berufsverbots (vgl. dazu Philipp Haberbeck, Das Tatbestandselement der Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen in den Art. 33–35 FINMAG, in: Jusletter 2. November 2015). Nach der Analyse des Autors ist Art. 3 Abs. 2 lit. c BankG zu unbestimmt formuliert, um als aufsichtsrechtliche Bestimmung im Sinne von Art. 33 FINMAG dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot zu genügen.
 
Im öffentlichen Beschaffungswesen ist das Kriterium des Transports besonders umstritten: Einerseits können Art und Weise des Transports sowie der zurückgelegte Transportweg einen grossen Einfluss auf die CO2-Bilanz eines Beschaffungsprojekts ausüben und ein wirksames Instrument für den Schutz der Umwelt darstellen. Anderseits kann die Berücksichtigung von transportbedingten Faktoren zu einer Diskriminierung ortsfremder Anbieter führen. Vor diesem Hintergrund begrüssen Rolf H. Weber und Rika Koch, dass der Bund die Umweltvorschriften des geänderten Government Procurement Agreement (GPA) in der Revision des Schweizer Beschaffungsgesetzes berücksichtigen will.
 
Marc Steiner beschäftigt sich im Sinne eines Beitrages für die von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit unterstützten Verwaltungsrechtspflegetagung in Astana (Kasachstan) vom 5. und 6. November 2015 mit der Schnittstelle zwischen Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht. Er behandelt die Vollstreckungsverfügung und deren Anfechtung im Schweizer Recht, die Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB  die Vollstreckung von Geldforderungen der öffentlichen Hand sowie die Ersatzvornahme inkl. Auferlegung der durch die Vollstreckung entstehenden Kosten.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

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