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Liebe Leserinnen und Leser

Ob Privatkonkurs nur bei Vorliegen von verwertbarem Vermögen möglich ist, damit beschäftigt sich Thomas Meier. Sofern ein Kostenvorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten für das summarische Verfahren geleistet worden ist oder Aktiven in diesem Umfang vorhanden sind, sprechen die gewichtigeren Argumente dafür, den Konkurs zu eröffnen, auch wenn kein darüber hinausgehendes Vermögen vorliegt.
 
Bargeldzahlungen von grösseren Summen gelten heutzutage aus geldwäschereirechtlicher Sicht als potenziell verdächtig. Eine Neuerung ist aber, dass fortan auch Nicht-Finanzintermediäre Sorgfalts- und Meldepflichten zu beachten haben, wenn sie im Rahmen eines Handelsgeschäfts Beträge über CHF 100’000 in bar entgegennehmen (siehe dazu auch Arnaud Beuret, Das Schweizerische Geldwäschereibekämpfungsdispositiv und seine Neuerungen, in: Jusletter 23. Februar 2015). Dies ist auch insofern beachtlich, als Händler im Gegensatz zu Finanzintermediären keine Bewilligung für ihre Tätigkeit benötigen und keiner Aufsichtsbehörde unterstellt sind. Peter Burckhardt und Andreas Hösli zeigen praktische Umsetzungsansätze auf und fassen die wichtigsten strafrechtlichen Risiken zusammen.
 
Auch in diesem Jahr stellt Daniel Jositsch die aktuellen Tendenzen in der strafrechtlichen und in der strafprozessrechtlichen Gesetzgebung zusammen (vgl. Daniel Jositsch, Land in Sicht – die AT-Revision nähert sich einem erfolgreichen Ende, in: Jusletter 2. März 2015). Insbesondere werden die Lösungsansätze zur Bekämpfung organisierter Kriminalität und pädosexueller Straftaten sowie der zunehmenden Gewalt gegenüber Amtspersonen betrachtet und abgewogen.
 
Der Bundesrat hat am 9. November 2015 das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes eröffnet. Diese sieht vor, den Rechtsschutz bei wichtigen Fragen auszubauen und in weniger bedeutenden Fällen einzuschränken. André Kuhn und Yvan Jeanneret betrachten die Einschränkung der Weiterzugsmöglichkeit ans Bundesgericht auf Bussen über CHF 5‘000 und fragen: «Sind die Folgen dieser Einschränkung wirklich kompatibel mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung?».
 
Roland Pfäffli schliesslich bietet uns eine Besprechung des Werkes «Grundpfandrechte zwischen Flexibilität und Schutz, Ein kontinentaleuropäischer Rechtsvergleich und neue Gedanken zu einer Eurohypothek» von Caroline S. Rupp.

 

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

 

In eigener Sache:

Leider ist es im Beitrag Christoph Brunner / Markus Vischer, Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht im Jahr 2014 – «unpublizierte» und «publizierte» Entscheide, in: Jusletter 14. Dezember 2015 zu Textverschiebungen gekommen, für die die Autoren nicht verantwortlich sind. Die korrigierte Fassung ist jetzt online abrufbar.

Urteilsbesprechungen
Thomas Meier
Abstract

Im Urteil 5A_915/2014 vom 14. Januar 2015 hat das Bundesgericht festgehalten, dass der Antrag auf Konkurseröffnung gestützt auf Art. 191 SchKG rechtsmissbräuchlich ist, wenn der Schuldner weiss, dass die Konkursmasse über keine Aktiven verfügen wird. Dadurch wird der Anwendungsbereich dieser Norm in der Praxis erheblich eingeschränkt. Im Beitrag werden nach einer Darstellung des französischsprachigen Entscheids die Argumente, die für und gegen diese Praxis sprechen, erörtert.

Beiträge
Peter Burckhardt
Peter Burckhardt
Andreas Hösli
Andreas Hösli
Abstract

Infolge der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Verschärfungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe sind neu insbesondere auch Händler in den Fokus des Schweizer Anti-Geldwäschereidispositivs geraten. Dadurch entstehen für sie neue Pflichten und Risiken im Zusammenhang mit Bargeldtransaktionen über CHF 100’000. Die Autoren fassen die wesentlichen Neuerungen für Händler zusammen, zeigen einige praktische Umsetzungsansätze auf und weisen auf die wichtigsten strafrechtlichen Risiken hin.

Daniel Jositsch
Daniel Jositsch
Abstract

Wenn ein Missstand entdeckt und öffentlich diskutiert wird, lässt der Ruf nach einer Lösung im Strafrecht nicht lange auf sich warten. Dabei bereitet es dem Parlament ganz offensichtlich zunehmend Schwierigkeiten, Mass zu halten. Dies zeigen die aktuellen Tendenzen in der Gesetzgebung, sei es bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität, zunehmender Gewalt gegenüber Amtspersonen oder der Bekämpfung pädosexueller Straftaten. Auf diese und weitere aktuelle politische Brennpunkte, die das Strafrecht und das Strafprozessrecht betreffen, wird im Beitrag eingegangen.

André Kuhn
André Kuhn
Yvan Jeanneret
Abstract

Der vorgeschlagene Entwurf zur Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG) vom 4. November 2015 sieht vor, dass Bussen von weniger als CHF 5‘000 nicht mehr – oder nur noch ausnahmsweise – ans Bundesgericht weitergezogen werden können. Die Autoren untersuchen die möglichen Auswirkungen einer solchen Revision: Verfahren ans Bundesgericht nur noch für vermögende Angeklagte; definitive Auferlegung von Ersatzfreiheitsstrafen an die weniger Begüterten durch die kantonalen Berufungsinstanzen; Justizirrtümer. Sind solche Folgen wirklich akzeptabel und kompatibel mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung? (sts)

Rezension
Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

Kürzlich ist eine Dissertation zum Grundpfandrecht im Rechtsvergleich zwischen der Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien erschienen. Im Anschluss daran entwickelt die Autorin Vorschläge für eine «Eurohypothek», d.h. für ein gemeinsames Grundpfandrecht für die Europäische Union.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Ein Strafbefehl ist kein erstinstanzliches Urteil. Er unterbricht daher die Verjährungsfrist von drei Jahren nicht. Dieser Grundsatzentscheid des Bundesgerichts kommt einem Automobilisten zugute, der ursprünglich eine Busse von 290 Franken wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen sollte. (Urteil 6B_608/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Zahlt eine Ausgleichskasse eine zu hohe Erwerbsausfallentschädigung an einen Arbeitgeber aus, darf sie eine zu Unrecht erbrachte Leistung auch bei diesem zurückfordern. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Kasse sich nicht direkt an den Arbeitnehmer wenden muss, der in den Genuss der zu hohen Auszahlung gekommen ist. (Urteil 9C_498/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Der Expertenbericht über die Qualität der von Christoph Mörgeli betreuten medizinhistorischen Doktorarbeiten an der Universität Zürich kann nun eingesehen werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines damaligen Doktoranden abgewiesen, der sich gegen die Offenlegung wehrte. (Urteile 1C_381/2015 und 1C_421/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Buschauffeur wurde definitiv vom Bundesgericht im Prozess gegen einen jungen Fahrgast freigesprochen. Dieser hatte angedroht, alles kaputt zu schlagen und gefordert, dass der Chauffeur den Bus auf der Autobahn anhalten solle. Der Fahrgast wurde daraufhin von einem Auto angefahren. (Urteil 6B_291/2015) (sts)

Jurius
Abstract

BGer – Die Gemeinde Regensdorf (ZH) durfte dem Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) die Bewilligung für eine Tierschutzkundgebung nicht mit der Begründung verweigern, dass der Verein nicht den genauen Grund der Demonstration mitteilen wolle. Dies hat das Bundesgericht entschieden und damit eine Beschwerde des VgT gutgeheissen. (Urteil 1C_550/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Zwei Umweltorganisationen haben vor Bundesgericht einen Sieg gegen das Bauprojekt des Luxus-Resorts Aminona in Mollens (VS) errungen. Der Quartierplan für einen Teil des Grossprojekts hätte nicht bewilligt werden dürfen. Die zugrunde liegenden Zonenpläne sind veraltet, wie das Bundesgericht festhält. (Urteil 1C_568/2014 und 1C_576/2014)

Jurius
Abstract

BGer – Die Einwohnergemeinde Thun hat bei einem Sozialhilfebezüger die Leistungen zu Recht eingestellt, der zwischen Dezember 2006 und Mai 2014 55 Autos eingelöst hatte. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hält fest, dass der Verdacht auf Autohandel nicht ausgeräumt werden konnte. (Urteil 8C_602/2015)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Ehepaar mietete 2008 in Vésenaz (GE) eine Siebeneinhalbzimmer-Villa, focht nach einigen Monaten den Anfangsmietzins von rund 14’500 Franken als missbräuchlich an und verlangte eine Reduktion auf 4’000 Franken. Das geht nicht, hat das Bundesgericht nun entschieden. (Urteil 4A_257/2015)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Telekommunikationanbieters Sunrise im Zusammenhang mit den Tarifen für den Zugang zum Swisscomnetz teilweise gutgeheissen. Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom muss bei der Berechnung der Preise in vielen Punkten nochmals überprüfen. (Urteil A-549/2014)

Jurius
Abstract

BVGer – Die Erneuerung des Autobahnrastplatzes an der A1 auf dem Gemeindegebiet von Oberengstringen (ZH) kann nicht bewilligt werden, ohne dass die Notwendigkeit von dessen Weiterbestehen überprüft wurde. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit eine Beschwerde der Gemeinde Oberengstringen gutgeheissen. (Urteil A-2332/2014)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Am 23. September 2015 bewilligte das Bundesamt für Justiz die Auslieferung eines Fussballfunktionärs an die USA. Seine dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts vom 27. Januar 2016 abgewiesen.

Jurius
Abstract

Im Bereich der Basel-III-Liquiditäts- und Eigenmittelregulierung sind in diesem Jahr verschiedene Anpassungen geplant. Diese Arbeiten führen zu Revisionen der Liquiditäts- und Eigenmittelverordnung sowie von FINMA-Rundschreiben. Die vorbereitenden Arbeiten werden jeweils von nationalen Arbeitsgruppen begleitet.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Februar 2016 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.