Affäre Mörgeli
BGer – Der Expertenbericht über die Qualität der von Christoph Mörgeli betreuten medizinhistorischen Doktorarbeiten an der Universität Zürich kann nun eingesehen werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines damaligen Doktoranden abgewiesen, der sich gegen die Offenlegung wehrte. (Urteile 1C_381/2015 und 1C_421/2015)
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