Sozialhilfe zurecht gestrichen
BGer – Die Einwohnergemeinde Thun hat bei einem Sozialhilfebezüger die Leistungen zu Recht eingestellt, der zwischen Dezember 2006 und Mai 2014 55 Autos eingelöst hatte. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hält fest, dass der Verdacht auf Autohandel nicht ausgeräumt werden konnte. (Urteil 8C_602/2015)
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