Auslieferung von Fussballfunktionär an die USA
Am 23. September 2015 bewilligte das Bundesamt für Justiz die Auslieferung eines Fussballfunktionärs an die USA. Seine dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts vom 27. Januar 2016 abgewiesen.
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