WEKO deckt Submissionsabreden im Münstertal auf
Hoch- und Tiefbauunternehmen haben im Münstertal (GR) zwischen 2004 und 2012 bei mehr als hundert Ausschreibungen die Preise abgesprochen und gemeinsam bestimmt, wer den Zuschlag erhalten soll. Diese Absprachen sind gemäss Kartellgesetz unzulässig. Die Unternehmen kooperierten mit der Wettbewerbskommission (WEKO).
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