Beschwerde eines Thurgauer Schweinezüchters abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Thurgauer Schweinezüchters abgewiesen, der seine Ferkel bei der Kastration ungenügend betäubt hatte. Der Kanton wird verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen ergreifen. (Urteil 2C_307/2018)
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