Kontrolle der Korrespondenz von Gefangenen ist zulässig
BGer – Das Bundesgericht hat bestätigt, dass die systematische Kontrolle der Korrespondenz von Gefangenen rechtens ist. Es hat die Beschwerde einer Waadtländerin abgewiesen, die sich im vorzeitigen Strafvollzug befindet. (Urteil 1B_146/2019)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare