Liebe Leser*innen
Wasserkriminalität – also rechtswidrige Handlungen, die die Qualität oder Verfügbarkeit von Wasserressourcen beeinträchtigen und strafrechtlich geahndet werden sollen – rückt zunehmend in den Fokus der öffentlichen und wissenschaftlichen Aufmerksamkeit. Angesichts des Klimawandels und eines wachsenden globalen Wasserbedarfs wird die Ressource Wasser zur zentralen Grundlage gesellschaftlicher Konfliktfelder. Die Forderung nach einem effektiveren strafrechtlichen Schutz nimmt entsprechend zu. Gleichwohl bleibt die strafrechtliche Praxis im Bereich wasserbezogener Delikte bislang deutlich hinter den gesellschaftlichen Erwartungen zurück. Dies hat nicht nur gravierende ökologische und soziale Folgen, sondern untergräbt auch das Vertrauen in die Fähigkeit des Rechtsstaats, elementare Lebensgrundlagen wirksam zu schützen.
Historische Ereignisse wie die Verschmutzung des Rheins durch das Löschwasser im Chemiewerk «Schweizerhalle» bei Basel im Jahr 1986 haben zwar legislative Reaktionen hervorgerufen, doch bleibt die Strafverfolgung von Wasserkriminalität oft hinter den Erwartungen zurück. Strafverfahren werden gar nicht erst eröffnet, eingestellt und fokussieren häufig auf untergeordnete Befehlsempfänger. Auch international zeigt sich ein ähnliches Bild: Die wachsende Besorgnis über Wasserkriminalität hat zwar zu einer Zunahme der Kriminalisierung solcher Handlungen geführt – wie etwa die aktuellen Bemühungen auf EU-Ebene zur verstärkten strafrechtlichen Verfolgung von Wasserverschmutzung zeigen –, doch eine effektive Strafverfolgung bleibt vielerorts aus.
Die vorliegende Schwerpunktausgabe präsentiert ausgewählte Beiträge einer Konferenz, die am 29. Mai 2026 an der Universität Neuchâtel stattgefunden hat. Es stellt damit eine erste Publikation des vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) finanzierten Forschungsprojekts «Wasserkriminalität» der Rechtsfakultät der Universität Neuchâtel dar, das die Problematik der Wasserkriminalität aus einer interdisziplinären Perspektive – rechtlich, rechtstatsächlich und kriminologisch – untersucht.
Nadja Capus analysiert in ihrem Beitrag die strafrechtliche Erfassung wasserbezogener
Rechtsverletzungen im schweizerischen Recht. Der Beitrag plädiert aus kriminalpolitischer Perspektive für die begriffliche und konzeptionelle Etablierung einer «Wasserkriminalität».
Nora Markwalder widmet sich in ihrem Beitrag den juristischen Tücken der Unternehmensstrafbarkeit bei Wasserkriminalität. Sie untersucht die Voraussetzungen der Unternehmensstrafbarkeit und beleuchtet das Verhältnis von Verwaltungsstrafrecht und Kernstrafrecht, insbesondere nach Art. 102 StGB und Art. 7 VStrR.
Léo Charveys und Naomie Dieudonné widmen sich der Frage der Parteistellung und des gerichtlichen Rechtsschutzes in Strafverfahren bei Gewässerverschmutzungen. Da Gewässer in der Regel kollektive Güter darstellen, fehlt es bei Verschmutzungsdelikten häufig an einer geschädigten Person im strafprozessualen Sinne.
Kathrin Betz richtet den Blick auf ein bisher wenig beachtetes Feld der Wasserkriminalität: die Rolle der Schweiz als bedeutender Reedereistandort in der weltweiten Handelsschifffahrt. Der Beitrag eröffnet damit eine transnationale Dimension der Wasserkriminalität, die über den klassischen Gewässerschutz im Binnenland hinausreicht.
Janina Rumpff und Sarah Bürvenich berichten aus der Perspektive der spezialisierten Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in Nordrhein-Westfalen (ZeUK NRW). Dieser Beitrag liefert wertvolle Impulse für die Diskussion über institutionelle Reformen der Strafverfolgung im Umweltbereich auch in der Schweiz.
Stephan Sina analysiert die neue EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie von 2024 und fragt, ob diese den Schlüssel zur konsequenten Verfolgung von Wasserkriminalität darstellt. Der Beitrag ist auch für die Schweiz von besonderer Relevanz, da sich das 2025 verabschiedete Übereinkommen des Europarats über den Schutz der Umwelt durch Strafrecht an diese Richtlinie anlehnt.
Anne-Christine Favre untersucht in ihrem Beitrag die Divergenzen zwischen Verwaltungs- und Strafrecht im Bereich der Gewässerverschmutzung und entwickelt Ansätze für eine Harmonisierung beider Systeme.
Marianne Feller Herzig zeigt anhand der Erfahrungen aus der Praxis im Kanton St. Gallen auf, welche Beiträge die Ereignisdienste und Strafverfolgungsbehörden bei der Bewältigung und Nachbearbeitung von Gewässerdelikten leisten. Anhand von vier Praxisfällen – Verunreinigungen durch Bohrschlamm, Heizöl, Betriebsschlamm und Hydrauliköl – werden die konkreten Herausforderungen bei der Aufklärung und Ahndung solcher Delikte illustriert.
Gaëtan Blaser-Suarez und Léo Charveys präsentieren die Erfahrungen und Perspektiven einer kantonalen Verwaltungsbehörde an der Schnittstelle von Verwaltungs- und Strafverfahren im Kampf gegen die Wasserkriminalität. Am Beispiel des Kantons Genf zeigen die Autoren, wie die «police de l’eau» organisiert ist.
Nadine Affolter, Jan Boltshauser und Anna Knobel beleuchten schliesslich die zunehmend aktive Rolle des Bundes bei der Bekämpfung der Wasserkriminalität. Im Zentrum ihres Beitrags stehen das neue Beschwerderecht des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) nach Art. 381a StPO und die Strategie 2030 zur Bekämpfung von Umweltkriminalität. Die Autoren stellen die Koordinationsgruppe Umweltkriminalität (KUK) vor und präsentieren erste Erfahrungen mit der neuen Beschwerdebefugnis.
Zusammen verdeutlichen die Beiträge dieser Schwerpunktausgabe, dass die Strafverfolgung von Wasserkriminalität vor vielschichtigen Herausforderungen steht: institutionelle Fragmentierung, mangelnde Spezialisierung der Strafverfolgungsbehörden, unzureichende Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafjustizbehörden sowie ein häufig zu mildes Sanktionsniveau. Zugleich zeigen sie, dass auf verschiedenen Ebenen – kantonal, national und international – vielversprechende Ansätze bestehen, diese Defizite zu überwinden.
Ich wünsche eine anregende Lektüre!
Dr. Franziska Hohl Zürcher
Dr. Franziska Hohl Zürcher leitet als Soziologin die empirische Datenerhebung und forscht zu rechtssoziologischen Aspekten im Forschungsprojekt «Wasserkriminalität – ein ungeahndetes Unrecht: Ein Forschungsprojekt zu den Untiefen der Strafverfolgung», finanziert durch den Schweizerischen Nationalfonds (Projekt Nr. 10003656).
PS in eigener Sache: Welche juristische KI gibt die besten Antworten? Im Rahmen des Weblaw Forums (17. Juni in Zürich) laden wir die schweizerischen KI-Anbieter zur AI Legal Research Challenge ein. Ein transparenter Performance Check für alle, die jetzt in KI investieren möchten.
Abstract
Weder «Wasserkriminalität» noch «Wasserstrafrecht» sind in der Schweiz als eigenständige Kategorien etabliert – obwohl zahlreiche Tatbestände des StGB und des Nebenstrafrechts Wasser in verschiedenen Facetten adressieren: als Gemeingefahr, als Infrastrukturgut, als Konsumressource und als ökologische Lebensgrundlage. Der Beitrag skizziert dieses normative Mosaik, zeigt dessen Fragmentierung auf und plädiert für die Etablierung einer eigenständigen Deliktskategorie – und zwar als Wasser-, nicht als Gewässerkriminalität.
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen bei Verstössen gegen das Gewässerschutzgesetz. Analysiert werden die Voraussetzungen der kernstrafrechtlichen Strafbarkeit von Unternehmen nach Art. 102 StGB sowie die Grundlagen der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit nach Art. 7 VStrR und deren jeweilige Anwendbarkeit auf gewässerschutzrechtliche Verstösse. Der Beitrag beleuchtet zudem die prozessrechtlichen Schwierigkeiten, die eine Verfolgung von Unternehmen in diesem Kontext mit sich bringen kann, berücksichtigt die vorhandenen statistischen Daten zur Unternehmensstrafbarkeit im Bereich des GSchG, und formuliert Lösungsvorschläge de lege ferenda.
Abstract
Die Parteistellung in Strafsachen bei Gewässerverschmutzungen ist wenig erforscht. Ein Eingreifen ist nur möglich, wenn Trinkwasser verunreinigt wird und dadurch Privatinteressen auf dem Spiel stehen. Abgesehen von diesem Fall betreffen Gewässerverschmutzungen weder ein absolutes Recht noch ein gesetzlich geschütztes wirtschaftliches Interesse. Es handelt sich um kollektivgeschützte Interessen, bei denen niemand ein geschädigtes Interesse – auch kein indirektes – geltend machen kann. Im Kontext der Wasserkriminalität werden wir die Unterschiede des strafgerichtlichen Zugangs und die Mechanismen zu deren Behebung vorführen.
Abstract
Dieser Beitrag betrachtet die Rolle der Schweiz in der weltweiten Handelsschifffahrt und ihre Attraktivität als Reedereistandort. Ausgehend vom Flaggenprinzip und den offenen Registern wird die Regulierungs- und Verantwortlichkeitslogik des internationalen Seerechts dargelegt. Am Beispiel des gefährlichen Abwrackens ausgedienter, schadstoffhaltiger Schiffe auf Gezeitenstränden in Südasien zeigt die Autorin, dass die Schweiz als bedeutender Reedereistandort die rechtlichen Möglichkeiten hätte, hier niedergelassene Reeder über das Flaggenprinzip hinaus durch das Straf- und Umweltrecht zu erfassen.
Abstract
Der Beitrag beleuchtet die bestehenden Herausforderungen in der Bearbeitung von Umweltstrafverfahren – insbesondere wegen Gewässerverunreinigung – aus staatsanwaltlicher Perspektive. Dabei liegt ein Augenmerk auf der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie Verwaltungsbehörden, Polizei und Gerichten. In den Blick genommen wird, welche Vorteile die Einrichtung einer spezialisierten Staatsanwaltschaft bei der Bewältigung dieser Herausforderungen bietet. Die Vorstellung einzelner Fallbeispiele aus der täglichen Praxis dient der Veranschaulichung der abstrakt herausgearbeiteten Problemstellungen und dem Aufzeigen möglicher Lösungsansätze.
Abstract
2024 hat die Europäische Union ihre Umweltstrafrechtsrichtlinie erneuert. Sie war bis zum 21. Mai 2026 umzusetzten und enthält Vorgaben zu Straftatbeständen, Sanktionen und zur Verbesserung der Strafverfolgung. Der Autor gibt einen Überblick über die wesentlichen Regelungen mit Schwerpunkt auf Gewässerschutzdelikte und untersucht anhand der geplanten Umsetzung in Deutschland, inwieweit die Richtlinie die Verfolgung von Wasserkriminalität erleichtert. Dies ist auch für die Schweiz interessant, da sich das 2025 verabschiedete Übereinkommen des Europarats über den Schutz der Umwelt durch Strafrecht an die Richtlinie anlehnt.
Abstract
Die Grundsätze der Sorgfalt und der Reinhaltungsgebot stehen im Zentrum der Schweizer Gewässerschutzgesetzgebung; im Strafrecht knüpft die Rechtsprechung bei den in Art. 70 Abs. 1 Bst. a und b GSchG vorgesehenen Straftatbeständen zumeist an den Begriff der “konkreten Gefährdung” an. Unsere Analyse wird zeigen, dass der Verunreinigungsbegriff komplex ist und dass sowohl im Verwaltungs- wie auch im Strafrecht ein pragmatischer Ansatz geboten sein kann. Vor diesem Hintergrund prüfen wir Möglichkeiten der Harmonisierung bzw. Reform, wobei wir insbesondere die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft einbeziehen, um eine umfassendere Betrachtung der verunreinigungsverursachenden Tätigkeiten zu ermöglichen. (xf)
Abstract
Die Autorin legt dar, welche Beiträge die Ereignisdienste und Strafverfolgungsbehörden im Kanton St.Gallen bei der Bewältigung und Nachbearbeitung von Gewässerschutz-delikten leisten. Nach einer Einführung der generell bei Umweltschadenereignissen involvierten Behörden wird anhand von Beispielen aus der Praxis illustriert, wie die Ereignisdienste und Verwaltungsbehörden sowie die Staatsanwaltschaft bei der Bewältigung, insbesondere der Aufklärung und Ahndung von Gewässerschutzdelikten vorgehen und miteinander zusammenarbeiten.
Abstract
Der Umgang mit Gewässerschutzdelikten, insbesondere punktuelle Gewässerverunreinigungen, ist im Kanton Genf Gegenstand einer bedeutenden normativen und institutionellen Entwicklung. Im vorliegenden Beitrag stellt das dem Genfer “département du territoire” unterstellte kantonale Amt für Wasser seine rechtlichen Instrumente sowie die eingerichteten Koordinationsmechanismen, namentlich mit den Strafverfolgungsbehörden, dar. Erörtert werden die Perspektiven und künftigen Herausforderungen der “Gewässerpolizei” in einem Kanton, welcher der “Wasserkriminalität” in besonderem Masse exponiert ist. (xf)
Abstract
Gewässerverschmutzung, illegale Abfallentsorgung, Verstösse gegen Umweltschutzvorschriften: Die Umweltkriminalität in der Schweiz wird unterschätzt. Zwar ist der Vollzug des Umweltstrafrechts primär Aufgabe der Kantone. Doch auch der Bund beteiligt sich zunehmend aktiv an der Bekämpfung von Umweltkriminalität. Der Beitrag beleuchtet die Rollen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) und der Koordinationsgruppe Umweltkriminalität (KUK) sowie die zentralen Herausforderungen – insbesondere bei der Wasserkriminalität. Im Zentrum stehen das neue Beschwerderecht des BAFU nach Art. 381a StPO und die Strategie 2030 zur Bekämpfung von Umweltkriminalität.
Abstract
ECHR – The case of B.M. v. Switzerland (application no. 50227/21) concerned the rejection of the application for release on licence made by the applicant, a paedophile who had been in preventive detention since 2005 following his conviction for sexual assault of minors, and the Administrative Court’s failure to hold a hearing in his case.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerden im Zusammenhang mit Sanktionen der Wettbewerbskommission (WEKO) wegen unzulässiger Wettbewerbsabreden im Unterengadin ab. (Urteile 2C_40/2024, 2C_70/2024 und 2C_41/2024)
Abstract
BVGer – Die Kündigung eines Dozenten des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport war nicht missbräuchlich. Wegen fehlender vorangehender Mahnung und eines lang dauernden Arbeitsverhältnisses spricht ihm das Bundesverwaltungsgericht je eine Entschädigung zu. (Urteil A-2817/2024)
Abstract
Als assoziierter Schengen-/Dublin-Staat übernimmt die Schweiz Teile des neuen EU-Migrations- und Asylpakts. Neben verschiedenen Gesetzesänderungen sind dafür auch Anpassungen einzelner nationaler Verordnungen notwendig. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2026 die entsprechenden Teilrevisionen gutgeheissen. Er setzt diese zusammen mit den vom Parlament beschlossenen Gesetzesänderungen auf den 12. Juni 2026 in Kraft.
Abstract
Der Bundesrat hat am 20. Mai 2026 die Botschaft zu einer Änderung des Kartell- und des Verwaltungsgerichtsgesetzes verabschiedet. Mit institutionellen und verfahrens-rechtlichen Anpassungen bei der Wettbewerbskommission (WEKO) und beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) möchte er die Durchsetzung des Kartellrechts verbessern und die Akzeptanz der Verfahren erhöhen.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Juni 2026 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter