Folgerungen für juristische und natürliche Personen
Seit 1. Januar 2001 sind in den USA neue Vorschriften zu den Quellensteuern auf Vermögenserträgen in Kraft. Die neuen Bestimmungen haben einerseits Auswirkungen auf das Entlastungsverfahren für ausländische Investoren, die US-Wertschriften besitzen, anderseits betreffen sie US-Steuerpflichtige, die US-Wertschriftengeschäfte über eine ausländische - z.B. eine schweizerische - Bank abwickeln. Der vorliegende Beitrag zeigt Folgerungen für juristische und natürliche Personen auf. (Red.)
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Mit der Scheidungsrechtsrevision wurde nicht nur die Geschwisterunterstützungspflicht abgeschafft, sondern auch die Unterstützungspflicht der Verwandten in gerader Linie eingeschränkt. Seit dem 1.1.2000 kann gemäss Art. 328 Abs. 1 ZGB zur Unterstützung von Verwandten in auf- und absteigender Linie nur noch herangezogen werden, wer sich in günstigen Verhältnissen befindet. Im folgenden Artikel gehen die Autoren der Frage nach, was unter „günstigen Verhältnissen“ zu verstehen ist. Sie plädieren für eine zurückhaltende Anwendung dieser Bestimmung und vertreten insbesondere die Auffassung, dass heute der Anspruch des Belangten auf Bildung einer guten Altersvorsorge Vorrang habe vor dem Anspruch des Klägers bzw. der Fürsorgebehörden auf Unterstützungsleistungen. Im weitern kritisieren sie die SKOS-Richtlinien 2000, die ihrer Ansicht nach der neuen Fassung von Art. 328 ZGB zu wenig Rechnung tragen.
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Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
Wie der Finanzminister der USA kürzlich ausführte, geht es nicht an, dass ein Land oder eine Staatengruppe andern souveränen Staaten Vorschriften über die Ausgestaltung ihrer Steuersysteme macht. Gleichzeitig sprach er sich gegen die Grundannahme der OECD aus, Steuerwettbewerb sei schädlich. Der Autor des folgenden Beitrags nimmt sich dieser Thematik aus schweizerischer Sicht an und befasst sich insbesondere auch mit den Aspekten rund um die fiskalische Privatsphäre gegenüber amerikanischen Steuerbehörden im Zusammenhang mit dem seit 1. Januar 2001 in Kraft stehenden "Qualified Intermediary Agreement" zwischen den USA und der Schweiz bzw. den schweizerischen Banken. Es gelte, so der Autor, immer und immer wieder aufzuzeigen, dass es ein Recht auf Privatsphäre gibt und dass dieses wiederum integraler Bestandteil der individuellen Freiheitsrechte bildet. (Red.)
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Die Kantonalbank der Waadt unterliegt ab dem Jahre 1995 mit Gewinn und Kapital vollumfänglich der direkten Bundessteuer. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor. Es hat eine gegen die Steuerveranlagung gerichtete Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Bank einstimmig abgewiesen. Und nachdem das Pilotverfahren für den Fiskus positiv ausgegangen ist, gedenkt die Eidgenössische Steuerverwaltung, auch andere öffentlichrechtlich konstituierte Kantonalbanken in vergleichbarer Situation - namentlich erwähnt werden im Urteil die Kantonalbanken Zug, Jura, Wallis und Genf - der Besteuerung zu unterwerfen.
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Domaines juridiques: Imposition des personnes morales
Die Zahlungsabwicklung mittels EC-Direct-Karten ist keine dem Bankengesetz unterstellte, bewilligungspflichtige Tätigkeit, weshalb sie auch nicht von der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) überwacht wird. Bei allfälligen Vertragsverletzungen könnten die Kunden ihre Ansprüche in einem Zivilprozess direkt durchsetzen. Dies geht aus einer letzte Woche veröffentlichten Stellungnahme des Bundesrates zu einem Postulat hervor.
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Beschwerdeentscheid der Rekurskommission bezüglich Buchpreisbindungen vom 21. Mai 2001
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hatte im September 1999 die Preisabsprachen für deutschsprachige Bücher im Schweizer Buchhandel verboten. Die Preisbindung verstosse, soweit sie die Schweiz betreffe, gegen das Kartellgesetz. Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen hat die dagegen eingereichte Beschwerde abgewiesen. Die unterlegenen Beschwerdeführer können noch an das Bundesgericht gelangen. Nachfolgend wird der Entscheid im Volltext wiedergegeben.
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Digitale Signaturen ohne Schweizer Zertifizierstelle?
An einer Tagung des Schweizerischen Forums für Kommunikationsrecht stellte sich Felix Schöbi - beim Bundesamt für Justiz mit dem Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (BGES) beschäftigt - einer Diskussion mit Fachleuten. Das Ende der Schweizer Zertifizierstelle Swisskey wirft die Frage auf, ob damit der BGES-Vorentwurf und die Stellungnahmen zu Makulatur geworden sind.
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Kommunikationstechnologien beeinflussen das auf Schrift fixierte Recht
Die neuen Kommunikationstechnologien verändern die Gesellschaft und damit auch das Recht. Bilder sind seit Einführung des Fernsehens zum zentralen Kommunikationsmedium geworden. Die Digitalisierung und die damit verbundenen Möglichkeiten der Erzeugung, Speicherung und Wiedergabe von Bildern haben diesen Prozess noch beschleunigt. Bildet sich nun so etwas wie eine «visuelle Rechtskommunikation» aus?
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Hinterlegt der Vermieter eine Mietzinskaution nicht gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf einem Konto, das auf den Namen des Mieters lautet, muss dieser sich umgehend zur Wehr setzen. Andernfalls kann er bei einem Konkurs des Vermieters die geleisteten Sicherheiten nicht mit Mietzinsen verrechnen, die nach der Konkurseröffnung anfallen. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor.
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Domaines juridiques: Contrat de bail et de bail à ferme
Aus Schweizer Sicht nicht ohne weiteres zu missbilligen
Zwischen Drittstaaten abgewickelte Waffengeschäfte im Zusammenhang mit den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien sind laut Urteil des Bundesgerichts aus Schweizer Sicht weder widerrechtlich noch sittlich ohne weiteres zu missbilligen. Indes liegt ein evidenter Verstoss gegen die universelle öffentliche Ordnung vor.
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Will ein Ausländer die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung anfechten, auf die er einen Anspruch zu haben behauptet, muss er den ablehnenden Entscheid des Regierungsrats beim kantonalen Verwaltungsgericht anfechten. Dies entschied am Freitag nach öffentlicher Beratung des Urteils das Bundesgericht und trat auf eine staatsrechtliche Beschwerde nicht ein, mit der ein Ausländer sich dagegen wehren wollte, dass die Zürcher Kantonsregierung eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung für ihn und seine Familie abgelehnt hatte.
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Wird ein auf eine Aktiengesellschaft eingelöstes Auto mit übersetzter Geschwindigkeit vom Radargerät der Polizei erfasst, darf die dafür fällige Busse nicht einfach dem Verwaltungsrat der Firma auferlegt werden. Das entschied das Bundesgericht im Falle eines Verwaltungsrats, der geltend gemacht hatte, nicht er selber sei am Steuer gesessen, sondern ein Mitglied seiner Familie. Da ein Angeklagter weder gegen sich selber noch - als Zeuge - gegen nahe Verwandte aussagen muss, verletzt eine solche Busse laut einstimmig gefälltem Urteil der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung die Unschuldsvermutung (Art. 32 Bundesverfassung und Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention).
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Domaines juridiques: Droit de la circulation routière