Wohl können seit dem 1. Mai in der Schweiz Aktiennennwerte auf 1 Rappen lauten. Doch dieser Schritt ruft nach dem nächsten: der nennwertlosen Aktie. Sie würde - wie der nachstehende Beitrag zeigt - in mehrfacher Hinsicht Vorteile bringen.
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Das Obergericht des Kantons Zürich hat letzte Woche eine Forderungsklage auf Rückzahlung von 2 Millionen Franken abgewiesen. Der Kläger hatte einen namhaften Betrag auf das Konto einer Anwaltskanzlei überwiesen. Das Obergericht kam zum Schluss, dass die beklagten Rechtsanwälte nicht persönlich haften, da die Anwaltskanzlei trotz dem fehlenden Handelsregistereintrag die Rechtsform einer Kollektivgesellschaft hatte.
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Domaines juridiques: Droit du notaire et de l'avocat
Ein kantonales Strafurteil, das im vergangenen Jahr gefällt wurde, aber erst im Verlaufe des Jahres 2001 eröffnet oder zugestellt wird, muss innert zwanzig Tagen beim Bundesgericht angefochten werden. Die neue Frist von dreissig Tagen (Art. 272 Bundesstrafrechtspflegegesetz) kommt nur bei der Anfechtung von Urteilen zum Tragen, die nach dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision am 1. Januar 2001 gefällt wurden. Massgeblich dabei ist das Urteilsdatum .
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Die rund 1750 Zivilstandsämter in der Schweiz führen heute mit herkömmlichen Mitteln am jeweiligen Ereignisort vier Einzelregister über Geburt, Ehe, Tod und Kindesanerkennungen. Daneben führen sie am Heimatort das Familienregister, worin sie die Zivilstandsereignisse sammeln und Änderungen im Bürgerrecht eintragen. Die heutigen Register auf Papier sollen nun durch eine zentrale Datenbank "Infostar" abgelöst werden, die der Bund gemäss einem neuen Art. 45a ZGB für die Kantone betreiben soll. Um die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für dieses Projekt zu schaffen, hat der Bundesrat am 14. Februar 2001 eine Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elektronische Führung der Personenstandsregister) verabschiedet und am 15. Mai 2001 im Bundesblatt publiziert.
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Anlässlich eines Referates am International Students Committee-Symposium in St.Gallen vom 17. Mai 2001 zum Thema „Moderator statt Zugpferd – Der stabile Staat im Spiel der dynamischen Kräfte“ ging Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold auch auf verschiedene Aspekte zur Rolle des Staates im Zusammenhang mit der digitalen Signatur ein. Sie führte unter anderem aus, es sei wohl kaum im Interesse der Schweiz, wenn diese als Basis für ihr E-Government-System auf ausländische Zertifizierungsdienste zurückgreifen müsste. Die Firma Swisskey hat kürzlich die Zertifizierung digitaler Unterschriften eingestellt. Damit besteht derzeit in der Schweiz keine Möglichkeit mehr für die Erstellung solcher Zertifikate.
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Der I. Zivilsenat des deutschen Bundesgerichtshofs hat vor kurzem in zwei Grundsatzurteilen Streitfragen über die Vergabe und Verwendung von Domain-Namen entschieden. Im Fall „ambiente.de“ legte der BGH die Massstäbe für die Prüfungspflicht der DENIC fest. Er geht davon aus, dass DENIC grundsätzlich keine Verpflichtung trifft, bei der Registrierung zu prüfen, ob an der einzutragenden Bezeichnung Rechte Dritter bestehen. Unter „Mitwohnzentrale.de“ ging der BGH der Frage nach, ob Gattungsbezeichnungen als Domain-Namen zugelassen sind. Er hat die verbreitete Übung, Gattungsbegriffe als Internet-Adressen zu verwenden, als rechtmässig anerkannt. Allerdings betonte er, dass die Zulässigkeit der Verwendung von beschreibenden Begriffen als Domain-Namen auch Grenzen habe.
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Ein Physik-Student der ETH prangert auf seiner Internetseite Verkäufer von E-Mail-Adressen an. Er wirft ihnen vor, die Adressen auf unsaubere Weise gesammelt zu haben und dazu beizutragen, dass immer mehr Leute mit unerwünschter E-Mail-Werbung belästigt werden. Gegen den Studenten wurde nun beim Bezirksgericht Zürich eine Klage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte im Sinne von Art. 28 ZGB eingereicht. Am 22. Mai 2001 wird der Student seine Site bis zur Erledigung des ordentlichen Prozesse vom Netz nehmen.
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Der Bund muss laut zwei Urteilen des Bundesgerichts in der Nachbarschaft des Militärflugplatzes Dübendorf nur dort für die Kosten von Schallschutzfenstern aufkommen, wo die Alarmwerte überschritten werden. Wo lediglich die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten sind, besteht dagegen kein Anspruch auf kostenlose Lärmschutzmassnahmen. Insgesamt sind in Lausanne 15 Beschwerden abgewiesen worden, die sich gegen die Sanierungserleichterungen richteten, die das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am 2. März des vergangenen Jahres gewährt hatte (NZZ vom 3. 3. 00 und vom 2. 4. 00).
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Domaines juridiques: Droit de l'énergie et de l'environnement
Das Bundesgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde einer Frau abgewiesen, der das Sozialversicherungsgericht sowie die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Leistungen aus Opferhilfe verweigert haben. Die Frau macht geltend, sie benötige die Beratungen einer Sozialarbeiterin, weil sie im Kindesalter als Opfer eines Satanskults mehrfach vergewaltigt und gefoltert worden sei. Angaben über Ort und Zeit, Täter und Verletzungen machte die Frau jedoch nicht, weshalb die kantonalen Behörden es ablehnten, die monatlichen Beratungskosten von 420 Franken zu übernehmen.
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Im Falle einer Betriebsübernahme können Arbeitnehmer laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) auf jeden Fall Insolvenzentschädigung beanspruchen, sofern in Bezug auf den bisherigen Arbeitgeber die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für einen gesetzlichen Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den neuen Betriebsinhaber erfüllt sind oder nicht (Art. 333 Obligationenrecht).
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