Erläuterungen und Hinweise auf Ungereimtheiten zu Art. 14 und 19 BPG
Der Autor analysiert die kündigungsschutzrechtlichen Bestimmungen der Art. 14 und 19 BPG in materieller und formeller Hinsicht. Er stellt dabei zahlreiche Unklarheiten, Lücken und Widersprüche fest und unterbreitet gleichzeitig Vorschläge zur Bewältigung der sich stellenden Probleme.
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Domaines juridiques: Droit de la fonction publique
Die Europäische Kommission hat neue Verordnungen vorgestellt, um die Rechtsstellung von Flugpassagieren zu verbessern. Vorgeschlagen werden eine Regelung für Ausgleichs- und Betreuungsleistungen, die Erhöhung bereits geltender Sätze für finanzielle Entschädigungen, die Erweiterung der Rechtsansprüche der Passagiere bei Annullation und Verspätungen sowie der Einbezug von Nicht-Linienflügen. Zudem soll der Anwendungsbereich der Verordnung über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen ausgedehnt werden. Diese Vorschläge tangieren auch die Rechtstellung von Passagieren schweizerischer Fluggesellschaften.
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Der Beitrag handelt von den grossen Linien der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Strafprozessrecht und den Spuren, welche sie in der schweizerischen Strafprozessrechtslandschaft hinterlassen hat. Es werden Probleme aufgezeigt, die sich bei der praktischen Umsetzung dieser betont fallorientierten Rechtsprechung stellen.
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Kürzlich sprach das Bezirksgericht Zürich drei Journalisten des Magazins "Facts" wegen einer Satire der strafrechtlichen Beschimpfung schuldig und büsste sie. Peter Studer, Präsident des Presserats, hält das Urteil nicht für gerechtfertigt.
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Domaines juridiques: Délits contre l'honneur, la sphère secrète et privée
Es gehört zu den Besonderheiten der helvetischen Justiz, dass einige Gerichte - darunter das Bundesgericht - einen Teil der Urteile nicht hinter verschlossenen Türen aushandeln, sondern öffentlich beraten. Es handelt sich um ein wertvolles Stück Rechtskultur, das indes abzusterben droht, wenn nicht baldige Einsicht der Richter oder ein Machtwort des Gesetzgebers dies verhindert.
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Domaines juridiques: Organisation de l'Etat et autorités
Im Jusletter vom 26. November 2001 wurde unter dem Titel «Tochter muss Rechnung zahlen, wenn Vater mit ihrem Handy Sexnummern anwählt» auf einen Entscheid des dt. Bundesgerichtshofes hingewiesen. Im Folgenden wird die Begründung zum Versäumnisurteil vom 22.11.2001 (III ZR 5/01) im Volltext wiedergegeben.
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Absolutes Recht des Adoptivkinds auf Kenntnis seiner Eltern
Volljährige Adoptivkinder haben laut einem neuen Grundsatzentscheid des Bundesgerichts einen unbedingten verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, zu erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind. Eine Abwägung zwischen diesem Anspruch und dem allfälligen Anliegen der Mutter oder des Vaters, ihre Identität geheim zu halten, findet nicht statt. Die elterlichen Interessen haben in jedem Fall zurückzustehen.
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Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
Wer auf Vaterschaft verklagt wird, hat sich laut einem Urteil des Bundesgerichts zur Durchführung einer DNA-Analyse einen Abstrich der Wangenschleimhaut gefallen zu lassen. Diese Massnahme stellt zwar - genauso wie die Blutentnahme - einen Eingriff in die körperliche Integrität und damit in das verfassungsmässige Recht der persönlichen Freiheit dar. Der Eingriff ist indes zulässig, wenn er auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstösst.
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Domaines juridiques: Droit à la vie. Liberté personnelle
Bei der Bemessung der Höhe der Alimente, die ein Vater für sein ausserehelich gezeugtes Kind bezahlen muss, können ausnahmsweise auch finanzielle Beiträge berücksichtigt werden, welche die Eltern des Unterhaltspflichtigen diesem zahlen. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das indes mit Blick auf die ganz besonderen Umständen des beurteilten Falles gelesen werden muss.
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Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
Wer wegen einer geschäftsführenden Aktivität in der Aktiengesellschaft an deren Generalversammlung bei der Entlastung des Verwaltungsrats kein Stimmrecht hat (Art. 695 Obligationenrecht), darf auch nicht als Stellvertreter das Stimmrecht eines anderen Aktionärs ausüben. Dies gilt laut einem Urteil des Bundesgerichts selbst dann, wenn der vertretene Aktionär eine Spezialvollmacht erteilt hat samt spezieller Anweisung darüber, wie zu stimmen ist.
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Das Bundesgericht hat das Begehren einer Rayonleiterin im Detailhandel abgewiesen, die unter Einhaltung der Kündigungsfrist entlassen worden war, nachdem sie einen Karton Wein im Wert von Fr. 21.05 nach Hause nehmen wollte, der nicht bezahlt war. Die Betroffene machte geltend, es sei an der Kasse zu einem Versehen gekommen, und verlangte vom Arbeitgeber, dies dem Personal mitzuteilen und Gerüchten über einen versuchten Diebstahl entgegenzutreten. Dies lehnten das erstinstanzliche Arbeitsgericht, das Obergericht des Kantons Solothurn und nun auch das Bundesgericht ab.
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Wird ein illegal in der Schweiz lebender Ausländer vom Strafrichter mit unbedingter Wirkung des Landes verwiesen, darf er laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts gestützt darauf in Ausschaffungshaft genommen werden. Zwar nennt das Gesetz die strafrechtliche Landesverweisung nicht ausdrücklich als Grundlage für die Anordnung von Ausschaffungshaft. Dass diese jedoch dafür in Frage kommt. hat das Bundesgericht bereits mehrmals entschieden (unveröffentlichte Urteile 2A.405/1996, 2A.1/1998 und 2A.13/1999).
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Domaines juridiques: Droit des étrangers et d'asile