Die beiden hier anzuzeigenden Urteile des EuGH betreffen die Auslegung der Richtlinie 90/314/EWG über Pauschalreisen. Während das Urteil vom 30 April 2002 (dazu unten 1) den in Art. 2 der Richtlinie festgelegten Begriff der Pauschalreise betrifft, geht es im Urteil vom 12. März 2002 (dazu unten 2) um die Auslegung des Art. 5 der Richtlinie, der Art und Umfang der Schadensersatzansprüche bei Nicht-und Schlechterfüllung regelt. Beide Urteile sind für die Schweiz schon deshalb von Bedeutung, weil die Richtlinie über Pauschalreisen im Rahmen des Swisslex-Programmes praktisch unverändert, über weite Strecken sogar wörtlich als „Pauschalreisegesetz“ (PRG) ins Schweizer Recht übernommen wurde (dazu ausführlich Roberto, Das neue Pauschalreisegesetz, recht 1994, 6 ff). Aus diesem Vorgang ergibt sich gewissermassen automatisch die Frage, welche Bedeutung die vom EuGH vorgenommen Auslegungen für die Interpretation des PRG haben (dazu unten 3).
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Festschrift zum 60. Geburtstag von Roger Zäch, Zürich 1999, Schulthess, S. 171-189
Europäisches Recht beeinflusst die schweizerische Rechtsordnung in vielfältiger Weise und auf unterschiedlichen Ebenen. Im Rahmen bewusst angestrebter Rechtsangleichung an die Europäische Union kommt der Anwendung rechtlicher Normen, die europäischem Recht nachgebildet wurden, zentrale Bedeutung zu, da sie letztendlich entscheidend dafür ist, ob den politischen Intentionen des „autonomen Nachvollzuges“ Geltung für den Rechtsverkehr verschafft werden kann. Die nachfolgenden Betrachtungen beschränken sich auf den Bereich des Privatrechts und führen von der Struktur der Rechtsangleichung im gesamten europäischen Raum, über die Normenhierarchie bis hin zu Auslegungsfragen, die sich aus der besonderen Stellung „autonom nachvollzogener“ Normen ergeben.
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Der Europäische Gerichtshof (Dritte Kammer) hat sich im Urteil vom 30. April 2002 zu den Begriffen "Pauschalreise" und "im Voraus festgelegte Verbindung" geäussert. Das Urteil zur Rechtssache C-400/00 wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.
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Der Europäische Gerichtshof (Sechste Kammer) hat sich im Urteil vom 12. März 2002 zum Ersatz des immateriellen Schadens bei Pauschalreisen (Richtlinie 90/314/EWG - Pauschalreisen) geäussert. Das Urteil zur Rechtssache C-168/00 wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.
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Das Obergericht des Kantons Thurgau hat in einem Entscheid zum Domain Name Grabbing Ansprüche aus MSchG, UWG und Namensrecht geprüft. Der Entscheid wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.
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Bundesrat Leuenberger hat nach einer Aussprache über das Thema der umstrittenen Mobilfunkantennen die Grundsätze der Vollzugsrichtlinien festgelegt. An den Gesprächen waren die Kantone, die Mobilfunkbetreiber sowie die Schutzorganisationen vertreten. Diskutiert wurde insbesondere über die noch offenen Fragen zur Messung der Mobilfunkstrahlung. Ende Juni können die Vollzugsempfehlungen plangemäss veröffentlicht werden. Sie sind ein wichtiges Hilfsmittel für die Kantone und Gemeinden, welche Baugesuche für Mobilfunkantennen prüfen und bewilligen.
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Verwechslungsgefahr zwischen «Die Wache» und «Wache AG»
Das liechtensteinische Bewachungsunternehmen «‹Die Wache› Wach- und Schliess-Aktiengesellschaft» darf in der Schweiz nicht einfach nur mit der Kurzbezeichnung «Die Wache» am Markt auftreten. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Zürcher Handelsgerichts bestätigt, das am 10. Dezember 2001 eine Klage der ebenfalls in der Sicherheitsbranche tätigen «Wache AG» mit Sitz in Zürich gutgeheissen und dem Konkurrenten aus Liechtenstein die isolierte Verwendung der Bezeichnung «Die Wache» oder «Wache» untersagt hatte. Dadurch wird nach Auffassung des Handelsgerichts eine Verwechslungsgefahr geschaffen und der falsche Eindruck erweckt, es bestehe eine wirtschaftliche Beziehung zwischen den Unternehmen, was unlauter im Sinn von Art. 3 lit. d des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb sei.
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Auch eine sehr hohe Blutalkoholkonzentration von gegen drei Promillen lässt nicht ohne weiteres auf eine absolute Unzurechnungsfähigkeit schliessen, die vollständige Straflosigkeit nach sich zieht. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das eine bedingte Gefängnisstrafe von drei Monaten und eine Busse von 5000 Franken für eine Autolenkerin bestätigt hat, die mit einem Blutalkoholwert von 2,29 bis 2,99 Promillen ihr Auto gegen eine Mauer gefahren hatte. Die Frau machte vergeblich geltend, sie sei auf Grund ihres schweren Rausches unzurechnungsfähig gewesen und dürfe daher nicht bestraft werden.
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Domaines juridiques: Droit pénal suisse partie générale
Das Bundesgericht hat eine bedingte Gefängnisstrafe von vier Monaten sowie eine Busse von tausend Franken für einen Bauern im Kanton Aargau bestätigt, der in den Jahren 1999 und 2000 Hanf mit zu hohem Gehalt an Delta-9- Tetrahydrocannabinol (THC) angebaut hatte. Laut dem einstimmig gefällten Urteil aus Lausanne durfte das Aargauer Obergericht dem Verurteilten einen eventualvorsätzlichen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz vorwerfen. Das erstinstanzlich zuständige Bezirksgericht Muri hatte den Angeklagten freigesprochen.
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Im Zusammenhang mit der Entschädigung von Flughafenanwohnern, deren Häuser übermässigen Lärmimmissionen ausgesetzt sind, besteht laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts ein Unterschied, ob jemand das Grundstück von den Eltern geerbt oder von diesen mit gewöhnlichem Kaufvertrag erworben hat. Der Umstand ist wegen der Frage der Vorhersehbarkeit des Lärms von Bedeutung.
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Domaines juridiques: Droit des constructions et de l'aménagement du territoire. Droit foncier
Keine verfassungswidrige Geschlechtsdiskriminierung
Dass in der Schweiz nur Männer Wehrpflichtersatz zahlen müssen, wenn sie weder Militärdienst noch Ersatzdienst leisten, verstösst laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter, wie er in der Bundesverfassung und verschiedenen internationalen Vereinbarungen verankert ist. Eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, mit der ein dienstuntauglicher Mann den ihm in Rechnung gestellten Wehrpflichtersatz anfocht, ist in Lausanne im vereinfachten Verfahren als «offensichtlich unbegründet» abgewiesen worden (Art. 36a Bundesrechtspflegegesetz).
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Beschwerde des EJPD gegen Zürcher Haftrichter gutgeheissen
Das Bundesgericht hat auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements hin einen Entscheid des Haftrichters am Bezirksgericht Zürich als bundesrechtswidrig beanstandet. Dieser hatte eine Ausländerin, deren Asylgesuch im sogenannten Flughafenverfahren abgewiesen worden war, aus der Ausschaffungshaft entlassen, nachdem sie wegen eines Suizidversuchs in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden war.
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Domaines juridiques: Droit des étrangers et d'asile
Zulässiger Zugriff auf Nebenerwerb eines Konfessionslosen
Ein im Kanton Thurgau wohnhafter Mann, der im Nachbarkanton Schaffhausen einem Nebenerwerb nachgeht, muss dort Kirchensteuern bezahlen, obwohl er selber keiner Kirche angehört. Grund dafür ist die Konfession seiner Frau, die indes ihrerseits im Kanton Schaffhausen weder einer Religionsgemeinschaft angehört noch irgendein Einkommen erzielt. Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts verstösst dieser Zugriff des Fiskus weder gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit noch gegen das Legalitätsprinzip im Abgabenrecht oder gegen das Doppelbesteuerungsverbot.
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Domaines juridiques: Autres impôts. Taxes et émoluments