Tessiner Temposündern drohen härtere Zeiten
Gegen Begünstigung Einheimischer
Das Bundesgericht ermahnt die zuständigen Behörden des Kantons Tessin, beim Ausweisentzug wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen die höchstrichterliche Rechtsprechung aus Lausanne zu respektieren. Anlass dazu bot die Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines Autolenkers, dem der Wohnsitzkanton Graubünden den Führerausweis für einen Monat entzogen hatte, nachdem er in der Tessiner Gemeinde Castione innerorts nach Abzug der Sicherheitsmarge mit einer Geschwindigkeit von 73 km/h vom Radar erfasst worden war.
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