Erschienen in: Berner Bankrechtstag, BBT Band 2, Konsequenzen aus der Krise, Hrsg. Wolfgang Wiegand, Verlag Stämpfli+Cie AG, Bern 1995, S. 93 - 135
Die Haftung von Kontrolleuren ist nicht nur ein politisch und ökonomisch schwieriges Thema, sie wirft auch eine Reihe von komplexen Rechtsfragen auf, die im folgenden Beitrag erörtert und in einen grösseren dogmatischen Zusammenhang gestellt werden.
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Deutsche Zivilurteile von März 1995 bis Dezember 1999 ohne damalige Vollstreckbarkeit in der Schweiz sind jetzt nachträglich vollstreckbar
Schweizerische Schuldner ohne Vermögen ausserhalb der Schweiz waren in der Vergangenheit schwer belangbar für deutsche Gläubiger mit Forderungen aus Verträgen ohne Gerichtsstandsklausel. Daran hat sich einiges geändert. Urteile werden rückwirkend vollstreckbar. Aber ab wann und warum? Und welche Urteile genau?
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Prima vista unterscheidet sich Internetkriminalität von anderer Kriminalität einzig dadurch, dass sie mittels des bzw. über das Internet begangen wird. Dieser scheinbar kleine Unterschied bewirkt, dass einerseits Internetkriminalität zwar als etwas Modernes (oder auch Bedrohliches) wahrgenommen wird, dass aber andererseits die fundamentale Qualitätsveränderung, die in diesem Unterschied liegt, verkannt wird. Im nachfolgenden soll versucht werden, kurz zu umreissen, worin diese «neue Qualität» der Kriminalität mit Bezug auf das Internet besteht.
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Stellungnahme des Sekretariates der Wettbewerbskommission vom 3. September 2002
In der Stellungnahme vom 3. September 2002 beurteilte das Sekretariat der WEKO die geplante Vereinbarung zwischen der Ärztegesellschaft im Bezirk Winterthur/Andelfingen und der Apothekervereinigung in Winterthur auf ihre wettbewerbsrechtliche Konformität und ihre Verfassungsmässigkeit. Nachfolgend wird die Meinungsäusserung zusammengefasst und besprochen.
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Die Gemeinden werden besser einbezogen bei der Ausgestaltung von Bundesmassnahmen, die sie betreffen. Der Bundesrat hat am 15. Oktober die Richtlinien betreffend die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden verabschiedet. Sie konkretisieren den neuen Städte- und Gemeindeartikel in der Bundesverfassung (Art. 50 Abs. 2 und 3).
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Domaines juridiques: Organisation de l'Etat et autorités
Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 25.9.2002 (Geschäftsnummer: - 92 C 1440/02)
Ein deutscher Telefonnetzbetreiber muss über den Anbieter eines auf der Telefonrechnung erscheinenden 0190-Mehrwertdienstes Auskunft erteilen, wenn der Kunde innert der 80 Tage-Frist nach § 6 Abs. 3 TDSV um ebendiese Auskunft gebeten hat. Zu dieser Entscheidung kommt das Amtsgericht Wiesbaden in seinem nicht rechtskräftigen Urteil vom 25 September 2002 (92 C 1440/02).
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Gemäss der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung zählen Balkone und Dachterrassen nicht zu den Orten mit empfindlicher Nutzung, an denen die Anlagegrenzwerte eingehalten werden müssen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichts im Streit um die Erstellung einer Basisstation für das GMS-Mobiltelefonnetz an der Florastrasse in Zürich 8.
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Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 15. Oktober 2002 eine Untersuchung gegen die drei schweizerischen Mobilfunkanbieter Orange, Sunrise und Swisscom eröffnet. Geprüft werden sollen die Terminierungsgebühren.
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Sous l´égide de l´AISTS, Editions Georg Genève, Paris, 274 p., Fr. 55.- / Euro 35.- ; ISDN 2-8257-0781-3
Aktuelles vom Sport: der Extremsport unter der Lupe - L´actualité sportive sous la loupe: les sports de l´extrême et ses adeptes. Eine Zusammenfassung von Prof. Dr. M. Baddeley - un résumé du prof. M. Baddeley.
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Im Zusammenhang mit einem tödlichen Unfall im Lift eines Wohnhauses hat das Aargauer Obergericht den Verwaltungsrat der Eigentümergesellschaft und den verantwortlichen Gebäudeverwalter zu Unrecht wegen fahrlässiger Tötung zu anderthalb und zwei Monaten Gefängnis sowie Geldstrafen verurteilt.
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Domaines juridiques: Délits contre la vie et l'intégrité corporelle
Bei einer Lernfahrt gilt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts (auch) der Begleiter des Fahrschülers als Führer des Fahrzeugs, und er wird daher bestraft, wenn er mehr als die gesetzlich zulässige Menge Alkohol im Blut hat. Das verstösst nicht gegen den Grundsatz, wonach nur strafbar ist, was vom Gesetz ausdrücklich für strafbar erklärt wird (nulla poena sine lege).
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Domaines juridiques: Droit de la circulation routière
Das Bundesgericht bejaht die Strafbarkeit der Chefin einer Agentur, die der Fremdenpolizei zur schnelleren Abwicklung des Bewilligungsverfahrens für ausländische Stripteasetänzerinnen gefälschte Formularverträge einreichte.
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Domaines juridiques: Faux matériel dans les titres
Für die Anpassung der Milchmenge soll die Milchbranche rasch mehr Verantwortung übernehmen. Die Menge soll ausserdem nach Verwertungskanal differenziert angepasst werden können. Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2002 eine entsprechende Botschaft verabschiedet. Die Vorschläge sollen vom eidgenössischen Parlament in der Wintersession behandelt und sofort in Kraft gesetzt werden. Zusammen mit einer Änderung der Milchkontingentierungsverordnung tragen die Vorschläge auch zur Lösung der kurzfristigen Mengenprobleme bei.
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Domaines juridiques: Economie agricole et forestière