Die Europäische Kommission schlägt eine neue Richtlinie über den Verbraucherkredit vor. Diese zielt auf eine Modernisierung der einschlägigen Regeln und auf mehr Rechte für denjenigen, der einen Verbraucherkredit (Konsumkredit) aufnimmt. Die Stossrichtung der Richtlinie entspricht damit dem neuen schweizerischen Konsumkreditgesetz. Gleichzeitig verbietet es die Richtlinie den Mitgliedstaaten, den Konsumenten besser zu schützen, als dies im Gemeinschaftsrecht vorgesehen ist. Mit der Abkehr vom Minimalstandard-Prinzip hin zur Vollharmonisierung zeichnet sich ein Paradigmawechsel ab, dem bei der Kritik des schweizerischen Konsumentenrechts und in der weiteren Integrationsdiskussion Rechnung getragen werden muss.
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Bericht der Tagung vom 2. - 5. Oktober 2002 in St. Gallen
An der deutschen Staatsrechtslehrertagung in St. Gallen überzeugten die Referenten mit sehr guten bis zum Teil sogar hervorragenden Berichten. Trotzdem kommt man nicht umhin festzustellen, dass sich die deutsche Staatsrechtslehre in einer gewissen Krise befindet. Die Herangehensweise an neue Fragestellungen ist beinahe ausschliesslich etatistisch - von einem Verfassungsbegriff im liberalen Verständnis scheint nicht mehr viel geblieben.
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Catégories d'articles: Congrès et autres manifestations scientifiques
Domaines juridiques: Droit administratif, Organisation de l'Etat et autorités
Zweiseitige Verträge, die im Zeitpunkt der Konkurseröffnung noch nicht oder nur teilweise erfüllt sind, werden mit Konkurseröffnung nicht zwingend aufgehoben. Die Konkursverwaltung hat grundsätzlich das Recht, solche Verträge an Stelle des Gemeinschuldners zu erfüllen, allenfalls gegen Sicherstellung des Vertragspartners (Art. 211 SchKG). Im nachfolgenden Artikel werden einige der sich in diesem Zusammenhang stellenden Rechtsfragen erörtert, mit besonderer Bezugnahme auf Werkverträge.
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Die laufende Revision der Bundesrechtspflege sieht vor, dass auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen anstelle des Bundesgerichts künftig das neue Bundesverwaltungsgericht entscheiden soll, und zwar endgültig. Während Peter Popp und Dave Zollinger dies als ungerechtfertigte Einschränkung des Rechtsschutzes kritisieren (NZZ 20. 8. 02 - Jusletter 2. September 2002), verteidigt Stephan Breitenmoser die Neuerung (NZZ 12. 9. 02 - Jusletter 23. September 2002).
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein Verfahren vor dem Bundesgericht als menschenrechtswidrig beanstandet, weil es dem Anwalt der Beschwerdeführer verwehrte, die Eingabe der kantonalen Vorinstanz zu kommentieren.
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Case of Ziegler v. Switzerland (Application no. 33499/96)
Im zugrunde liegenden Verfahren vor dem Bundesgericht wurde dem Rechtsanwalt der Beschwerdeführer verwehrt, zur Eingabe der kantonalen Vorinstanz - des Schwyzer Kantonsgerichts - Stellung zu nehmen. Gemäss Urteil vom 21. Februar 2002 des EGMR verletzt dieses Vorgehen des Bundesgerichts das Recht des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK.
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Diszipliniert die kantonale Anwaltskammer einen Rechtsanwalt wegen mehrfacher Verstösse gegen das Standesrecht mit einer Busse von 5000 Franken, so handelt es sich rechtstechnisch nicht um eine strafrechtliche Sanktion.
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Domaines juridiques: Droit du notaire et de l'avocat
Das Bundesgericht hat die Begründung des Urteils gegen eine französische Mutter bekanntgegeben, die mit ihrer heute fünfjährigen Tochter in die Schweiz geflohen war und sich in Lausanne vergeblich gegen ihre Auslieferung beschwerte (vgl. NZZ 12. 10. 02). Die Mutter ist überzeugt, dass ihre Tochter vom besuchsberechtigten Vater sexuell missbraucht worden war.
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Domaines juridiques: Droit des étrangers et d'asile
Für eine Bestrafung wegen sexueller Handlungen mit Kindern (Artikel 187 des Strafgesetzbuchs) genügt es nicht, dass eine erwachsene Person ihre Beobachtung durch ein Kind in Kauf nimmt. Gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts ist nur strafbar, wer ein Kind unter 16 Jahren gezielt als Zuschauer heranzieht.
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Domaines juridiques: Délits contre l'intégrité sexuelle
Wird eine Stiftung der beruflichen Vorsorge totalliquidiert, so sind auch seit Beginn des wirtschaftlichen Niedergangs des Arbeitgebers entlassene Arbeitskräfte bei der Aufteilung des freien Stiftungsvermögens zu berücksichtigen.
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Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11.7.2002, I ZR 255/00
Im vorliegenden Fall hatte der deutsche BGH zu entscheiden, ob Pressespiegel, die elektronisch übermittelt werden, unter § 49 I des deutschen Urheberechtsgesetzes fallen und damit gewisse Privilegierungen geniessen. Dies sei zu bejahen, «wenn es um eine betriebs- oder behördeninterne Verbreitung, also einen sogenannten «In-house»-Pressespiegel geht.»
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Nach Durchführung einer Vernehmlassung bei den betroffenen Verbänden und Unternehmen hat die Wettbewerbskommission (Weko) am 21. Oktober 2002 eine Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtlichen Grundsätze für den Kraftfahrzeugvertrieb festgelegt.
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Anfang Oktober informierte die Firma HBC den EDSB, dass sie in Zusammenarbeit mit Fachlabors aus den USA einen Vaterschaftstest in der Schweiz auf den Markt bringen wird. In derselben Zeit erhielt der EDSB zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über die Rechtmässigkeit eines solchen Vaterschaftstests erkundigen wollten. Der EDSB hat die Rechtslage abgeklärt und das betroffene Unternehmen aufgefordert, die notwendigen Vorkehren zu treffen, damit die Privatsphäre der betroffenen Personen nicht verletzt wird.
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Im Anschluss an die kürzlich geführten parlamentarischen Diskussionen hat der Bundesrat entschieden, den Mindestzinssatz per 1. Januar 2003 von 4 auf 3,25 Prozent zu senken. Die Änderung der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) bringt ein neues Verfahren, mit dem der Bundesrat den Mindestzinssatz regelmässig, mindestens alle zwei Jahre, anpassen kann.
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