Täuschender Handel in Arztpraxen
Ergänzungsnahrung als Mahlzeitenersatz angepriesen
Das Bundesgericht hat ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts bestätigt, wonach die zur Senkung des Körpergewichts eingesetzten Produkte «vitaKost-Einstieg» und «vitaKost-Spezial» nicht mehr über die Ärzteschaft vertrieben werden dürfen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire