Unlautere Offerten für Telefaxverzeichnis
Das Bundesgericht hat eine Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug teilweise gutgeheissen und einen Entscheid des Zuger Kantonsgerichts aufgehoben, das im Juli 2002 die Herausgeber eines internationalen Telex- und Telefaxverzeichnisses von der Anklage des unlauteren Wettbewerbs freigesprochen hatte.
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