3. März 2003

Text

Kompatibilität von Handels- und Steuerrecht bei der elektronischen Belegsverwahrung?
Rolf H. Weber
Rolf H. Weber
Die elektronische Bewirtschaftung des Belegswesens ist in der Schweiz seit 2002 möglich. Angesichts der im Handels- und im Steuerrecht nicht deckungsgleich formulierten Rahmenbedingungen stellt sich indessen die Frage, welche technischen Vorkehren zu treffen sind, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen. Der nachfolgende Beitrag begründet, dass die Regelungen im Handels- und im Steuerrecht einander ähnlicher sind als ein erster Blick in die Rechtsgrundlagen glauben lässt.
Compensation et prescription: le dialogue difficile d´un couple à la fleur de l´âge?
Pascal Pichonnaz
Pascal Pichonnaz
Quel rapport y a-t-il entre la prescription d´une créance et sa compensation? Peut-on invoquer la compensation au moyen d´une contre-créance prescrite? Invoquer la compensation interrompt-il la prescription? Partant des points de friction de ces deux institutions apparemment distinctes, l´auteur examine ces questions tour à tour sous l´angle de l´Histoire du droit et du droit comparé tout en esquissant les solutions qui devraient se dégager à l´avenir pour le droit suisse.
Swissair-Ausverkauf: Die Rolle des Nachlassrichters
Michael Krampf
Michael Krampf
Ein Nachlassrichter darf während einer Stundung nur ausnahmsweise dem Verkauf von Vermögenswerten zustimmen. Beispielsweise wenn ein Wertverlust droht. Im Fall der Swissair findet jedoch ein gerichtlich bewilligter Ausverkauf statt. Das Nachsehen können die Gläubiger haben.
Loi de sécurité financière (LSF): encore un effort pour unifier la régulation
Christophe Leguevaques
Christophe Leguevaques
Après la DSI (1993), la loi MAF (1996), la LESF (1999) et la loi NRE (2001) et en attendant la DSI II, le droit bancaire et financier va connaître une nouvelle étape importante de son développement. Extrêmement riche et dense, comprenant plus de 100 pages, la fameuse LSF (Loi de sécurité financière), est sur le point d´apporter une nouvelle pierre non négligeable à l´édifice, sans pour autant permettre à ce droit jeune, encore dans l´adolescence, d´atteindre sa maturité.
Übermässige Vertragsfesseln – Geänderte höchstrichterliche Praxis
fel.
fel.
Eine an sich zulässige vertragliche Bindung, deren Ausmass als «übermässig» erachtet werden muss, verstösst entgegen der bisherigen Praxis des Bundesgerichts nicht gegen die guten Sitten, sondern gegen das Recht der Persönlichkeit.
Was ein grosser Umsatz ist
fel.
fel.
Wo mit Drogenhandel oder Geldwäscherei gewerbsmässig ein Umsatz von 100´000 Franken erzielt wird, liegt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts ein schwerer Fall vor.
Stadt Zürich unterliegt im Klärschlammprozess
fel.
fel.
Marcel Gyr
Marcel Gyr
Die Stadt Zürich muss der Firma ABZ Recycling AG definitiv 619´000 Franken plus Zinsen für die Entsorgung von Klärschlamm bezahlen. So hatte bereits die Zivilkammer des Zürcher Obergerichts entschieden (NZZ 6. 11. 02); und nun hat das Bundesgericht die dagegen gerichtete Berufung der Stadt einstimmig abgewiesen und zehn Jahre nach dem Auffliegen der Klärschlammaffäre einen Schlussstrich gezogen.
Wo sinnvoll, nutzt die Bundesverwaltung «freie Software»
Jurius
Jurius
Die Bundesverwaltung setzt «freie Software» (Open Source-Software) ein, sofern das Verhältnis Kosten – Nutzen – Risiken über die gesamte Nutzungsdauer eines Systems günstiger ist als bei kommerzieller Software. Der Bundesrat bewertet kommerzielle Software allerdings nicht als grundsätzlich negativ, wie er in seiner Antwort auf die Postulate von Ständerat Pierre-Alain Gentil (SP/JU) und Nationalrat Josef Zisyadis (PdA/VD) schreibt.
Behinderten-Initiative geht zu weit
Jurius
Jurius
Die Volksinitiative «Gleiche Rechte für Behinderte» ist schwer umsetzbar und unverhältnismässig. Eine sofortige Umsetzung wäre sehr kostspielig. Der Bundesrat hält daher das neue Behindertengleichstellungsgesetz klar für die bessere und vor allem verhältnismässigere Lösung. Ausserdem sind darin die wichtigsten Anliegen der Initiative bereits erfüllt. Über die Volksinitiative befinden Volk und Stände am 18. Mai 2003.
Verzeichnis der auf den 1. März 2003 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes
Jurius
Jurius
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im März 2003 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.