Anonymisierung ist nicht immer geboten
Umstrittene Namensnennung in der Gerichtsberichterstattung
Der «Tages-Anzeiger» beging keine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung, als er in einem vor Gericht ausgetragenen Streit mit einem nicht unbekannten Zürcher Arzt über einen erstinstanzlichen Entscheid berichtete und dabei den Namen des Betroffenen erwähnte. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, das sich gründlich mit der Problematik der Gerichtsberichterstattung auseinandersetzt.
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