Anspruch der Gemeinschuldnerin auf Einsicht in vernichtbare, noch vorhandene Konkursakten?
Ein Kommentar zu BGE 130 III 42
Ein Anspruch der Gemeinschuldnerin auf Einsicht in noch vorhandene Konkursakten kann auch nach Ablauf der 10-jährigen Aufbewahrungsdauer bestehen (Änderung der Rechtsprechung).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire