Jusletter 21. März 2005
Man kann einen Menschen mit guten Saucen ebenso unter die Erde bringen wie mit Strychnin, bloss dauert es länger.
(Christian Barnard, 1922-2001, südafrikan. Herzchirurg)
Liebe Leserinnen und Leser
Heutzutage unterliegt die Produktion einer guten Sauce immer detaillierteren gesetzgeberischen Vorgaben. Gesundheits- und wirtschaftspolitisch motivierte Regelungen nehmen im Bereich der Lebensmittelproduktion immer mehr zu. RA Dr. iur. Andrea Flury bietet in ihrem Beitrag einen Überblick über die schweizerischen und internationalen rechtlichen Grundlagen der Lebensmittelsicherheit, zeigt die Entwicklung des Vorsorgeprinzips in der internationalen Rechtsprechung und widmet sich auch den gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln («Lebensmittelsicherheit»)
Drei letzte Woche an dieser Stelle angekündigte Beiträge schliessen das Thema «Umsetzung des Römer Statuts im schweizerischen Strafrecht» vorerst ab:
- Alberto Fabbri, Ermittlungen von Völkerstrafrechtsverbrechen - Die zuständigen zivilen Behörden
- David Lounici, Le projet de code des crimes internationaux de TRIAL
- Michael Duttwiler, Der «enge Bezug» in Art. 9 Abs. 1bis MStGB und sein Verhältnis zum Völkerrecht
Ein Hinweis in eigener Sache: Die nächste Ausgabe erscheint am 4. April 2005.
Das Jusletter-Team wünscht Ihnen frohe Ostern und eine angenehme Lektüre.
Projektleiter Jusletter
Résumé
Die Lebensmittelproduktion unterliegt immer mehr restriktiven Regelungen. Diese dienen einerseits dem Schutz der menschlichen Gesundheit, sind andererseits regelmässig auch wirtschaftspolitisch motiviert. Die folgende Darstellung bietet einen Überblick über die schweizerischen und internationalen rechtlichen Grundlagen der Lebensmittelsicherheit und zeigt die Entwicklung des Vorsorgeprinzips in der internationalen Rechtsprechung auf. Zum Schluss werden die Besonderheiten der gentechnisch veränderten Nahrungsmittel im Speziellen dargestellt.
Résumé
In diesem Beitrag wird das Element des «engen Bezugs» in Art. 9 Abs. 1bis MStGB auf sein Verhältnis zum Völkerrecht hin kritisch untersucht. Bezugspunkte werden einerseits die völkerrechtliche Pflicht der Staaten zur Aburteilung oder Auslieferung mutmasslicher Kriegsverbrecher, andererseits das Weltrechtsprinzip sein. Es wird dargelegt werden, dass das Element des «engen Bezugs» in verschiedener Hinsicht mit dem Völkerrecht in Konflikt steht. Im Sinne einer Evaluierung einer Ersatzvariante wird aufgezeigt, dass das internationale Recht der Immunitäten in den wohl meisten Fällen der befürchteten politisch motivierten Klagen verhindert, dass einer Anzeige Folge geleistet werden muss, und dass es als Instrument zur Ad-hoc-Regelung problematischer Einzelfälle dienen kann.
Résumé
Informé de la sortie prochaine du projet de loi de complémentarité avec la Cour pénale internationale, TRIAL a décidé de rédiger sa propre loi de complémentarité «idéale». Ce projet se présentera sous la forme d’un code des crimes internationaux. Une fois finalisé, il sera présenté à la Coalition des ONG Suisses pour la CPI et servira à asseoir la réponse émise par TRIAL et les autres ONG l´ayant adopté dans le cadre de la procédure de consultation du Conseil fédéral.
Résumé
Der Kurzbeitrag skizziert die innerstaatlichen Zuständigkeiten bei der Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (Völkerstrafrechtsverbrechen) nach geltendem Recht und deutet die möglichen zukünftigen Regelungsmechanismen nach der Umsetzung des Römer-Statuts ins schweizerische Strafrecht an.
Résumé
Auch illegal anwesende Ausländer, die sich weigern, das Land zu verlassen, haben Anspruch auf ein Minimum an Nothilfe. Das hat das Bundesgericht mit drei gegen zwei Stimmen im Falle eines Afrikaners entschieden, auf dessen Asylgesuch das Bundesamt für Flüchtlinge nicht eingetreten war. Der Ausländer widersetzte sich einer Ausreise, worauf der zuständige Kanton Solothurn ihm und anderen in gleicher Situation die Nothilfe verweigern wollte, solange er sich renitent verhält. Dieses Vorgehen ist jetzt vom Bundesgericht für verfassungswidrig erklärt worden.
Résumé
Das Bundesgericht bleibt bei seiner Rechtsprechung, wonach der Wert der Sonntagsruhe hoch einzustufen ist und bei der ausnahmsweisen Bewilligung von Sonntagsarbeit die gesetzlichen Voraussetzungen strikt eingehalten werden müssen. Sind diese Bedingungen allerdings erfüllt, dann muss nach der heute geltenden Gesetzgebung die Sonntagsarbeit bewilligt werden.
Résumé
Gemäss einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) verlangt die Europäische Menschenrechtskonvention die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der Prämien der obligatorischen Krankenversicherung. Für die Erhöhung der Prämien der obligatorischen Grundversicherung bedeute dies eine beschränkte Überprüfungsmöglichkeit im Einzelfall.
Résumé
Der Apothekerverband hat vor Bundesgericht überraschend einen Etappensieg errungen. Das Gericht hat seine Beschwerde gutgeheissen, die sich dagegen richtete, dass Ärzte künftig uneingeschränkt Medikamente abgeben dürfen. Weil die Urteilsbegründung noch aussteht, sind die Auswirkungen des Entscheids kaum abzuschätzen.
Résumé
Das Bundesgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines Motorfahrers der Armee gutgeheissen, der mit einem Militärfahrzeug einen Unfall verursacht hatte und in der Folge vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) auf dem Regressweg zur Kasse gebeten wurde.
Résumé
Auch das für ein Ferienhaus benötigte Trinkwasser muss notfalls der Nachbar zur Verfügung stellen, wenn das lebensnotwendige Nass sich auf andere Weise mit verhältnismässigem Aufwand nicht herleiten lässt. Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts besteht für den Richter kein Anlass, ein solches Notbrunnenrecht (vgl. Kasten) nur für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke zu gewähren.
Résumé
Betreffend: Formular 1310 (1510) und Vorsteuerabzug; «MWST fakturiert – MWST geschuldet», Fakturierung von Reisen im Ausland, Hinweis «inkl. 6,5 % MWST», «10 %-Regel»; Eigenverbrauch, Privatanteil an Motorfahrzeug, effektive Methode oder vereinfachte Pauschalmethode (Art. 4 Bst. c, Art. 5, Art. 8 Abs. 1 Bst. a, Art. 15 Abs. 2 Bst. i, Art. 28 Abs. 1, Art. 29 Abs. 5 MWSTV).
Résumé
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 7. März 2005 entschieden, die Gründung der Elektrizitätsnetzgesellschaft Swissgrid AG nur mit Auflagen zuzulassen. Die Auflagen stellen sicher, dass durch das neue Unternehmen der Wettbewerb auf dem Markt für Stromversorgung verbessert wird.
Résumé
Die Qualität der Daten von Prepaid-SIM-Karten, die bei der Registrierung erhoben werden, soll verbessert werden. Das Departement UVEK hat zusammen mit den Fernmeldedienstanbieterinnen entsprechende Massnahmen erarbeitet.
Résumé
Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zum kürzlich erschienen Heft 69 / I Nr. 1 – 25 abgedruckt.
Résumé
Ein gezieltes Herausfiltern von E-Mails eines bestimmten Absenders kann nach deutschem Recht strafbar sein. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe im Urteil 1 Ws 152/04 vom 10. Januar 2005. Dem Fall lag ein Streit zwischen einer Hochschule und einem ehemaligen Mitarbeiter C. zu Grunde, der via E-Mail Kontakt mit an der Hochschule tätigen Personen hielt. Die E-Mails des C. «wurden zwar noch ordnungsgemäss vom Mail-Server der Fakultät angenommen, dann allerdings fakultätsintern ausgefiltert, so dass sie den Empfänger nicht erreichten [...] Zum anderen betraf die Sperrung aber auch solche E-Mails, die von Mitarbeitern der Fakultät an [C.] gesendet wurden, d.h. bei denen dieser Empfänger war, auf dem Verteiler stand oder nur im Betreff erwähnt wurde.»
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