Liebe Leserinnen und Leser
Jean Paul Getty (1892-1976) hat einmal gesagt, wenn man einem Menschen trauen könne, erübrige sich ein Vertrag und wenn man ihm nicht trauen könne, sei ein Vertrag nutzlos. Prof. Dr. iur. Rainer Schumacher führt den Gegenbeweis. Er stellt in der heutigen Ausgabe von Jusletter sein Buch «Vertragsgestaltung - Systemtechnik für die Praxis» vor. Dazu präsentiert er eine Zusammenfassung ausgewählter Schwerpunkte und einige Kostproben daraus («Wie zu Gotthelfs Zeiten: schlechte Verträge ... und zeitgemässe Gegenmittel»).
Daniel Wüger kommentiert BGE 1A.71/2004 vom 8. März 2005. In diesem Entscheid hat das Bundesgericht erstmals das Freihandelsabkommen mit der EG unmittelbar angewendet. Gemäss Daniel Wüger «weisen die materiellen Ausführungen zum EG-Recht und zum FHA leider erhebliche Schwächen auf.»
Dr. iur. RA Manuel Arroyo widmet sich der Praxis des Bundesgerichts zu Art. 112 IPRG. Er bespricht insb. das Urteil 4C.373/2004 vom 27. Januar 2005 («Der fehlende Gerichtsstand in der Schweiz bei vertraglichen Streitigkeiten mit hiesigen Zweigbetrieben ausländischer Gesellschaften»).
Dr. iur. RA Jann Six beschäftigt sich mit den Urteilen zu maggi.com, riesen.ch und milka.fr. Er äussert sich u.a. zur Möglichkeit eines «Domain-Name-Sharings», dem Einfluss der Dispositionsmaxime und der Frage einer Entschädigung im Streit um einen Domain-Namen.
RA Nicole Beranek Zanon bespricht kurz BGE 4A.7/2004 vom 28. Januar 2005. Das Bundesgericht hat in diesem Entscheid die privatrechtliche Rechtsnatur des Domain-Namen-Registrierungsvertrages mit der Switch bestätigt und die Einführung von neuen Zeichen im Rahmen eines «Big Bang», also ohne vorangehende «Sunrise-Periode», gebilligt.
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre.
Projektleiter Jusletter