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Liebe Leserinnen und Leser

Dina Balleyguier, Leiterin der Kontrollstelle GwG, präsentiert einen Kommentar zum persönlichen und räumlichen Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes im Nichtbankensektor. Es handelt sich dabei um einen konsolidierten Text über die Praxis der Kontrollstelle betreffend die Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz. Der Text ergänzt und ersetzt sämtliche früheren Publikationen sowie FAQ und liegt sowohl in deutscher wie auch französischer Sprache vor:

  • Unterstellungskommentar Kst, UK Kst
  • Compilation assujettissement AdC, CA AdC

Daniel Wüger befasst sich mit den am 1. März 2005 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen der Lebensmittelverordnung (LMV). Die Revision hatte zum Ziel, die LMV an das Gentechnikgesetz anzupassen. Daniel Wüger überprüft dabei v.a., ob die neuen Bestimmungen mit der Verfassung und dem Völkerrecht vereinbar sind («Am Ziel vorbei oder sinnvoller Kompromiss?»).

Dr. iur. RA Peter Studer kommentiert BGE 2A.528/2004 vom 14. Februar 2005. Dort hielt das Bundesgericht anlässlich der Beanstandung eines Beitrags zum Thema «Rentenmissbrauch» in der «Rundschau» vom 17. Dezember 2003 fest, dass die UBI nur Rechts-, nicht Fachaufsicht hat.

Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre.

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter

Dina Beti
Résumé

Die Kontrollstelle hat einen konsolidierten Text über ihre Praxis betreffend die Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz veröffentlicht. Dieser Text ergänzt und ersetzt sämtliche früheren Publikationen und FAQ zu den darin behandelten Themen. Der Text ist unter www.gwg.admin.ch/d/publika/pdf/34276.pdf auch kostenlos online zugänglich.

Dina Beti
Résumé

L´Autorité de contrôle en matière de lutte contre le blanchiment d´argent a publiée un texte consolidé de leur jurisprudence concernant l´assujettissement à la loi sur le blanchiment de l´argent. Ce texte complète et remplace toutes les anciennes publications et FAQ des matières traitées. Le texte est accessible gratuitement à l´adresse suivante: www.gwg.admin.ch/f/publika/pdf/34481.pdf.

Daniel Wüger
Résumé

Die per 1. März revidierte Lebensmittelverordnung bezweckt die Anpassung an das Gentechnikgesetz. Die neuen Vorschriften über Bewilligung von GVO Lebensmitteln, Dokumentierungspflicht, Warentrennung und Kennzeichnung erwecken in mehrfacher Hinsicht verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Bedenken.

Peter Studer
Résumé

Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sieht eine Programmaufsicht vor, bei der es um Rechtsregeln und deren Respektierung in den Programminhalten geht. Mitte März zog das Bundesgericht, von der SRG gegen einen UBI-Entscheid angerufen, in einem Grundsatzentscheid wieder einmal die Grenze zwischen Rechts- und Sachaufsicht. Nur erstere ist Sache der Behörden. Der Bundesgerichtsentscheid ist auch deshalb von Bedeutung, weil die hier angerufene Regel der Sachgerechtigkeit (Art. 4) und das Aufsichtsverfahren noch dieses Jahr unverändert in das totalrevidierte RTVG übergehen dürften (Art. 4 E-RTVG). BGE 2A.528/2004 vom 14. Februar 2005 (Publikation vorgesehen).

Markus Felber
Résumé

Im Streit zwischen dem kleinen freiburgischen Biskuitfabrikanten Bossy S. à r. l. und dem Lebensmittelgiganten Nestlé SA um den Slogan «C´est bon la vie!» hat das Bundesgericht ein salomonisches Urteil gesprochen: Weder kann Bossy es verbieten, dass Nestlé oder andere den banalen Satz in der Werbung verwenden, noch kann Nestlé dafür Markenschutz beanspruchen.

Markus Felber
Résumé

Das Bundesgericht hat ein Ehepaar dazu verpflichtet, im Kanton Jura die Steuern zu bezahlen, wo die beiden ein eigenes Reiheneinfamilienhaus bewohnen. Sie hatten vergeblich eingewendet, sie würden fast die Hälfte der Woche bei ihrer Tochter im Baselbiet verbringen und dort auch ihre gesellschaftlichen Kontakte pflegen. Ausschlaggebend für das Steuerdomizil sind offensichtlich die Wohnverhältnisse.

Markus Felber
Résumé

Das kantonale Prozessrecht darf ohne weiteres vorschreiben, dass eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung (Art. 336a Obligationenrecht) in der gegen den Arbeitgeber gerichteten Klageschrift auf einen bestimmten Betrag beziffert wird. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das präzisierend auf die bisherige Rechtsprechung verweist (BGE 116 II 215).

Markus Felber
Résumé

Slawische Familiennamen, die neben der männlichen eine auf den Buchstaben A endende weibliche Form aufweisen, dürfen je nach Geschlecht des Trägers des Namens in beiden Formen ins schweizerische Geburtenregister eingetragen werden. Das entschied das Bundesgericht im Falle des Kindes einer schweizerisch-polnischen Doppelbürgerin namens Dzieglewska.

Markus Felber
Résumé

Wer im Chatroom einer Internetseite für Homosexuelle mit einem angeblich 14-jährigen Jugendlichen eine konkrete Verabredung zur Vornahme sexueller Handlungen trifft, macht sich wegen Versuchs strafbar, sobald er sich am vereinbarten Ort einfindet.

Markus Felber
Résumé

Das Bundesgericht bewertet auch eher harmlose erotische Darstellungen als weiche Pornografie und will sie vom Internet verbannen, sofern kein wirksamer Jugendschutz gewährleistet ist. Einen solchen gibt es auf der bundesgerichtlichen Webseite nicht, obwohl dort auch Urteilstexte mit eher härteren Inhalten veröffentlicht werden.

Jurius
Résumé

Welche Gefahren sind bei der Nutzung der Zuger elektronischen Steuererklärung «eTax.zug» zu beachten? Wie kann die Verwaltung Dokumente sicher per E-Mail versenden? Darf die Steuerverwaltung Adressen von Steuerpflichtigen für eine wissenschaftliche Studie herausgeben? Dürfen Resultate von Lebensmittelkontrollen im Internet veröffentlicht werden? Wer erhält Kenntnis vom Mitarbeitergespräch? Einige Fragen aus der Fülle von Themen, mit denen sich der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug (DSB), René Huber, im vergangenen Jahr beschäftigt hat. Die Antworten sind im Tätigkeitsbericht 2004 nachzulesen (kostenlose Bestellung unter Tel. 041 728 3147 bzw. Download auf der DSB-ZG Homepage: www.datenschutz-zug.ch). Nachfolgend wird eine Übersicht und Zusammenfassung der wichtigsten Themen wiedergegeben.

Jurius
Résumé

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat an ihrer Jahrespressekonferenz vom 5. April 2005 den Ablauf der einjährigen Übergangsfrist aus der Revision und das Thema Handelshemmnisse als Schwerpunkte behandelt.

Jurius
Résumé

Mit der am 1. April 2004 in Kraft getretenen Revision des Kartellgesetzes (KG; SR 251) wurde Art. 42 KG derart verändert, dass er eine genügende gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Hausdurchsuchungen bildet. Seither sind in diesem Zusammenhang zahlreiche Anfragen beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (nachfolgend Sekretariat) eingegangen, insbesondere bezüglich der Funktion des Anwaltes und des Schutzes der Anwaltskorrespondenz bei Hausdurchsuchungen. Nachfolgend stellt das Sekretariat seine Position bezüglich der wichtigsten Fragestellungen klar.

Jurius
Résumé

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 8. April 2005 eine Untersuchung gemäss Art. 27 KG betreffend den Tessiner Markt für Strassenbeläge eröffnet.

Jurius
Résumé

Ein Internet-Access-Provider ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Namen und die Anschrift eines Internetnutzers mitzuteilen, der im Internet Musikdateien zum Herunterladen anbietet und dadurch Urheber- oder sonstige Rechte Dritter verletzt. So schreibt es das OLG Frankfurt am Main in seiner Pressemitteilung zum Urteil des 11. Zivilsenats vom 25.01.2005 – 11 U 51/04.

Jurius
Résumé

Das vorliegenden Urteil VIII ZR 79/04 des BGH vom 26. Januar 2005 äussert sich «zum Vorliegen eines Erklärungsirrtums im Falle einer falschen Kaufpreisauszeichnung im Internet, die auf einen im Bereich des Erklärenden aufgetretenen Fehler im Datentransfer zurückzuführen ist.» Der Verkäufer könne diesfalls den Kaufvertrag anfechten und rückgängig machen.

Jurius
Résumé

Das Deutsche Produktpirateriegesetz gibt Urhebern einen Auskunftsanspruch über Herkunft und Vertriebsweg eines Werks gegen den, der seine Urheberrechte durch unerlaubte Erstellung oder Verbreitung von Vervielfältigungen verletzt. Die OLG Frankfurt kommt im vorliegenden, rechtskräftigen Urteil 11 U 51/04 vom 25.1.2005 zum Schluss, dass dieser Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern nicht gelte. Sobald der Provider von der Verletzung Kenntnis erhält, besteht immerhin ein Anspruch auf Entfernung oder Sperrung der Nutzung.